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Thema : KiTa – Bildung für die Kleinsten

KitaPortal Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 21.03.2019

Für die Landesregierung ist es eine zentrale Aufgabe, die Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stetig weiterzuentwickeln. Bestmögliche Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen, ist eine permanente Herausforderung für das politische Handeln.

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Daher ist es das erklärte Ziel der Landesregierung, Schleswig-Holstein zu einem familienfreundlichen Land zu machen, in dem Eltern Familie und Beruf in dem von ihnen gewünschten Maße vereinbaren und Kinder ihre Bildungs- und Lebenschancen durch frühkindliche Bildungsangebote erhöhen können.

Um Eltern bei der wichtigen Entscheidung über die beste Betreuungsform ihres Kindes zu unterstützen, bietet das KitaPortal Schleswig-Holstein einen guten Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote im Land und informiert über freie Betreuungsplätze.

Vorteile für Eltern

  • Eltern erhalten umfassende Informationen von allen teilnehmenden
    Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Land
  • Online-Suche nach einem freien Betreuungsplatz für Kinder am Wohn-
    oder Arbeitsort der Eltern. Ein tagesaktuelles „Ampelsystem“ zeigt die
    verfügbaren Plätze an
  • Eltern können ihr Kind in den Wunsch-Kitas Online voranmelden

Weitergehende Informationen finden Eltern direkt im KitaPortal Schleswig-Holstein

Immer mehr Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen registriert

Kindertageseinrichtungen und Kinder-Tagespflegepersonen nutzen das KitaPortal zunehmend, um ihr Angebot an Gruppen, Öffnungszeiten, pädagogischen Schwerpunkten und Räumlichkeiten auf freiwilliger Basis bekannt zu machen. Bisher sind rund 1000 (von 1.789) Einrichtungen und über 300 (von 1.719) Tagespflegepersonen erfasst. Das Portal bietet damit noch längst keinen vollständigen Überblick über das gesamte Angebot im Land. Je mehr Einrichtungen und Gemeinden das Kita-Portal einsetzen, umso größer ist der Nutzen für alle Beteiligten.

Ziel der Landesregierung ist es, das KitaPortal Schleswig-Holstein zu einem aussagekräftigen, verlässlichen und verbindlichen Angebot für Eltern, Einrichtungen und Kommunen auszubauen. Die Teilnahme am KitaPortal soll daher für alle Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kita-Reform verbindlich festgeschrieben werden. Auch Tagespflegepersonen können dabei möglichst flächendeckend aufgenommen werden – hier bleibt es aus rechtlichen Gründen auch in Zukunft bei einer freiwilligen Teilnahme.

Vorteile für Einrichtungen und Tagespflegepersonen

  • Landesweite Präsentation der eigenen Betreuungsangebote mit umfangreichen Darstellungsmöglichkeiten mit Texten und Fotos.
  • Die Datenbank unterstützt die Fachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit, zum Beispiel durch folgende Funktionen:
    • Dokumentenmanagement (Vorlagen, Standard- und Serienbriefe, Listen),
    • sichere Speicherung personenbezogener Daten,
    • Generierung von internen Auslastungs- bzw. Belegungsstatistiken,
    • Vermeidung von Doppelanmeldungen,
    • Elektronische Datenübermittlung der Angaben zur Kinder- und Jugendhilfestatistik an das Statistikamt Nord,
    • Übermittlung von Personalmeldungen an die Heimaufsicht.

Anmeldeverfahren für Kommunen

Die Aufnahme eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder einer Gemeinde in die Kita-Datenbank erfolgt über einen Antrag (Beitrittserklärung Kommune). Den Vordruck finden Sie unten unter "Downloads".

Mit dieser Beitrittserklärung kann eine Kommune auch gleichzeitig die in ihrer Trägerschaft befindlichen kommunalen Kitas mit anmelden. Bitte senden Sie die „Beitrittserklärung Kommune“ mit den Daten Ihrer Einrichtungen anschließend per E-Mail an die zentrale Stelle für die Softwarelösung: kitaportal-sh@sozmi.landsh.de.

Für Kitas, die nicht in kommunaler Trägerschaft betrieben werden, muss der jeweilige Träger den Beitritt zur Kita-Datenbank durch eine eigenständige Trägererklärung beantragen (siehe Abschnitt „Anmeldeverfahren für Einrichtungen der Kindertagespflege“).

Anmeldeverfahren für Einrichtungen der Kindertagespflege

Als Einrichtung können Sie sich bereits heute für eine Präsentation Ihres Angebots in der Datenbank entscheiden. Für die Anmeldung beim Sozialministerium füllen Sie eine vereinfachte Trägererklärung aus, die Sie unten auf dieser Seite herunterladen können. Bitte senden Sie diese Erklärung anschließend per E-Mail an die zentrale Stelle für die Softwarelösung: kitaportal-sh@sozmi.landsh.de und informieren Sie die Standortkommune Ihrer Einrichtung durch Übersendung einer Kopie.

Auch das Verfahren zur Einrichtung und Änderung von individuellen Nutzungsberechtigungen wurde stark vereinfacht. Einrichtungen können ihre internen Accounts nun selbst über das KitaPortal verwalten. Über folgenden Link erreichen Sie die Account-Verwaltung: www.kitaportal-sh.de/benutzerkonto

Wertvolle technische und inhaltliche Hintergrundinformationen zum KitaPortal finden Sie weiter unten als Downloads.

Anmeldeverfahren für Tagespflegepersonen

Als Tagespflegeperson können Sie die Aufnahme in der Datenbank durch eine Einwilligungserklärung gegenüber Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen. Die Erklärung finden sie zum Herunterladen unten auf dieser Seite. Der Anspruch auf Aufnahme in die Datenbank ergibt sich aus § 4 Abs. 1 KiTaDBVO. Der Umfang der Angaben ist auf die in der Einwilligungserklärung vorgegebenen Datenfelder beschränkt. Die
Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren haben sich am 22.11.2018 dazu auf ein landeseinheitliches Verfahren verständigt.

Das Jugendamt führt die Datenerfassung zur Veröffentlichung in der Datenbank durch. Es kann die vermittelnde Stelle mit der Durchführung dieser Aufgabe beauftragen. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung. Die Einwilligungserklärung können Sie auch weiter unten herunterladen.

Kostenlose Schulungen unterstützen beim Einstieg

Die zentrale Stelle unterstützt Einrichtungen und Ämter beim Umgang mit der Datenbank durch kostenlose Schulungen, die monatlich in der Verwaltungsakademie Bordesholm, Heintzestraße 13, von Dataport AöR als Beauftragte für das Verfahrensmanagement durchgeführt werden. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.kitaportal-sh.de/termine.

Bei mehr als 12 Teilnehmenden können Sie auch mit Dataport individuelle Inhouse-Schulungen vereinbaren, sofern Sie einen geeigneten IT-Schulungsraum mit Internetzugang vorhalten.

Gesetzliche Grundlage

8 a Absatz 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in der Fassung vom 29. Mai 2015

Landesverordnung über die Errichtung einer landesweiten Kita-Datenbank (Kitadatenbankverordnung –
KiTaDBVO) vom 17. Juni 2016

Downloads

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