Bundesweit gibt es 2.500 Gräber verfolgter Sinti und Roma. Bund und Länder wollen diese Gräber als Erinnerungsorte an die NS-Verbrechen erhalten.
Letzte Aktualisierung: 01.10.2021
Zwischen 1933 und 1945 litten auch Sinti und Roma in ganz Deutschland unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Ihre Gräber erinnern noch heute an die zahlreichen Gräueltaten dieser Zeit. In ganz Deutschland existieren rund 2.500 Gräber von Angehörigen der Sinti und Roma, 70 davon liegen in Schleswig-Holstein.
Teil des kulturellen Gedächtnisses
Die Gräber sind häufig auf eine besondere Art gestaltet und drücken somit Kultur und Tradition der Sinti und Roma aus. Sie sind weit mehr als Orte, an denen Familien ihrer toten Angehörigen gedenken. Sie sind ein fester Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses und halten die Erinnerung an das erlittene Unrecht wach. Bis heute ist die kulturelle Identität der Sinti und Roma stark durch die Verfolgung im Nationalsozialismus geprägt.
Erinnerungen bewahren
Heute sind zahlreiche Gräber verwaist. Entweder gibt es niemanden, der sie pflegen kann, oder die finanziellen Mittel der Nachkommen reichen nicht aus, um die Gräber zu erhalten. In einem gemeinsamen Beschluss haben Bund und Länder daher 2018 vereinbart, die Kosten für den Erhalt der Gräber je zur Hälfte zu übernehmen. Das stellt sicher, dass diese Erinnerungsorte der Sinti und Roma an den Holocaust bestehen bleiben.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur Bund-Länder-Vereinbarung finden Sie im Minderheitenbericht 2021, Kapitel 2.1.4.5.
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