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Thema : Verfassungsschutz

Reichsbürger und Selbstverwalter

Reichsbürger und Selbstverwalter stellen eine eigene Form des politischen Extremismus dar. Sie erkennen aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht an.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2025

Mehrere Reichsnotenscheine sind ausgebreitet.
Reichsbürger stützen ihre Argumentation auf das "Deutsche Reich".

Reichsbürger stützen dabei ihre Argumentation auf das "Deutsche Reich", das nach ihrer Auffassung fortbesteht. Selbstverwalter hingegen stellen nicht unbedingt auf das "Deutsche Reich" ab, verwenden aber ähnliche Argumentationsmuster. Teilweise beanspruchen sie eigene "Hoheitsgebiete", die sie "selbst verwalten".

Reichsbürger und Selbstverwalter sind verfassungsfeindlich

Die Verfassungsfeindlichkeit der Reichsbürger und Selbstverwalter ergibt sich in erster Linie aus der Tatsache, dass sie den Staat und seine Rechtsordnung als nicht existent oder für nicht bindend erklären. Daraus leiten Reichsbürger und Selbstverwalter ein allumfassendes Widerstandsrecht gegen staatliche Maßnahmen ab. Konkret äußert sich diese Haltung beispielsweise in der Weigerung, rechtliche Pflichten gegenüber dem Staat zu erfüllen, wie das Zahlen von Steuern, Gebühren und Abgaben. Die fortlaufende Weigerung, berechtigten Forderungen staatlicher Stellen nachzukommen, führt im Ergebnis zu behördlichen Vollstreckungsmaßnahmen.

Gefahrenpotential ist latent hoch

Diese wiederum wertet die Szene als unberechtigte Angriffe und nimmt daraus ein Widerstands- und Notwehrrecht etwa gegenüber Gerichtsvollziehern und Polizeibeamten für sich in Anspruch. In Verbindung mit der auffällig hohen Affinität zu Waffen geht daher von Reichsbürgern und Selbstverwaltern ein latent hohes Gefahrenpotenzial aus.

Hinweise übermitteln

Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen, Gefährdungssachverhalte oder Ordnungswidrigkeiten sollten konsequent der Polizei oder sonstigen zuständigen Behörden gemeldet werden.

Hinweise, dass es sich um Reichsbürger und/ oder Selbstverwalter handeln könnte, sollten mit entsprechenden Belegen an den Verfassungsschutz übermittelt werden. Bei der Übermittlung von Informationen ist darauf zu achten, dass keine Originalakten übersandt werden. Reine Namens- und Adresslisten mit pauschalen, nicht näher substantiierten Hinweisen reichen nicht aus.

Es wird darum gebeten, ausgewählte Kopien zu übersenden, aus denen sich der Verdacht auf Zugehörigkeit zu Reichsbürgern und/ oder Selbstverwaltern ergibt. Die Informationen können übermittelt werden per E-Mail oder auf dem Postweg.

Kontakt Verfassungsschutz

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Bei Fragen nach einer fachlichen, materiellen und/ oder verfahrensrechtlichen Bearbeitung spezifischer Anliegen von Reichsbürgern und/ oder Selbstverwaltern wenden Sie sich bitte an Ihre jeweils zuständige Fach- bzw. Rechtsaufsicht. Dies gilt auch für Gesichtspunkte des Selbstschutzes bzw. der Eigensicherung im Umgang mit Reichsbürgern und/ oder Selbstverwaltern.

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