Die normierten Mitwirkungspflichten der Verfassungsschutzbehörde verfolgen den Zweck, Sabotageakte abzuwehren und den Einsatz von Extremisten in besonders sensiblen Bereichen zu verhindern. Hierzu werden Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt.
Die Verfassungsschutzbehörde hat Mitwirkungsaufgaben, die in § 5 LVerfSchG festgelegt sind. Sie überprüft Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden oder die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind. Außerdem hat der Verfassungsschutz eine Mitwirkungsaufgabe bei technischen Sicherheitsmaßnahmen, um geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse zu schützen, die im öffentlichen Interesse sind.
Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Sicherheitsüberprüfungen sind Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von den jeweils zuständigen Stellen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Art und Umfang der Überprüfungen regelt hierbei das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden unter anderem nach Maßgabe des Atom-, Luft- oder Hafensicherheitsgesetzes durchgeführt, aber auch für das sogenannte Bewacherregister nach § 34a Gewerbeordnung.
Regelabfrage nach dem Waffengesetz
2020 ist die neu normierte Regelabfrage nach dem Waffengesetz hinzugekommen. Diese soll verhindern, dass Extremisten legal Waffen besitzen können. Daher erfolgt bei Beantragung einer Waffenbesitzerlaubnis und turnusmäßig nachfolgend eine Abfrage nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes.
Aufenthalt und Einbürgerung
Ebenso wirkt die Verfassungsschutzbehörde bei Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren mit. Auch hier fließt die Erkenntnisabfrage in die Entscheidung mit ein.
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