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Thema : Landespräventionsrat

AG 35: Umsetzung der Istanbul - Konvention (IK) in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 14.09.2022

Am 1. Februar 2018 ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" – die sogenannte Istanbul-Konvention – in Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul Konvention verpflichtet Deutschland, umfassende Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu treffen.

Zur Umsetzung der Istanbul Konvention (IK) in Schleswig-Holstein gründete sich (u.a) die Arbeitsgruppe (AG) 35 beim Landespräventionsrat mit Koleitung des Gleichstellungsressorts und in Kooperation mit dem SCHIFF-Projekt des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. Die AG 35 hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit unterschiedlichsten Akteur*innen und Fachexperten*innen mit verschiedenen Perspektiven und Kompetenzen, die Breite der Bedarfsfelder der IK ressortübergreifend zu identifizieren und bei der Umsetzung in Schleswig-Holstein mitzuwirken.

Am 28. Februar 2020 fanden sich erstmals verschiedene Unterarbeitsgruppen zusammen, um in einzelnen Themenfeldern erste Handlungsschwerpunkte auszuarbeiten. Diese Form der praktischen Ausgestaltung ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung und bietet die Möglichkeit, aktiv einen gemeinsamen, offenen Diskurs mit hoher Fachexpertise zu führen.

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