Anteil der Personen mit/ohne Migrationshintergrund an der jeweiligen Bevölkerung, deren Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt. Die Armutsrisikoschwelle liegt bei 60 % des Medians der nach der neuen OECD-Skala berechneten Nettoäquivalenzeinkommen (bedarfsgewichtete Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf).
Grundlage der schleswig-holsteinischen Armutsrisikoquoten ist die regionale Armutsgefährdungsschwelle in Schleswig-Holstein. Sie berechnet sich aus dem Median aller Nettoäquivalenzeinkommen der schleswig-holsteinischen Bevölkerung (sog. Landesmedian). Der Landesmedian wird herangezogen, um den Einkommensunterschieden zwischen den Bundesländern Rechnung zu tragen. Bei Verwendung einer bundeseinheitlichen Armutsgefährdungsschwelle, wie sie dem Bundesmedian zugrunde liegt, bleiben Einkommensunterschiede dagegen unberücksichtigt.
Die Berechnung der gesamtdeutschen Armutsrisikoquoten erfolgt mit dem mittleren Einkommen (Median) aller Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) in Deutschland.