Das Waffen- und Messerverbot gilt zudem bundesweit seit dem 31.10.2024 auch im öffentlichen Personenfernverkehr. Hierunter fallen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs und die seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten. Damit sind die Fernverkehrszüge ICE, IC und EC, Flix-Train, aber auch Fernverkehrsbusse sowie die Fernverkehrsbahnhöfe erfasst. Die Fernverkehrsbahnhöfe in Deutschland, an denen das neue Waffen- und Messerverbot gilt, kann auf der Internetseite der Deutschen Bahn eingesehen werden.
Zu den Streckenkarten des Fernverkehrs
Am 23.12.2024 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine Verordnung für den öffentlichen Personennahverkehr erlassen, die Waffen- und Messerverbote in folgenden Bereich regelt: In den Fahrzeugen, Bahnsteigen und Bahnhofsgebäuden des Schienenpersonennahverkehrs inklusive der S-Bahnen, sofern sie nicht von der Bundesgesetzgebung erfasst sind, in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenersatzverkehrs, in den U-Bahnen der Hamburger Hochbahn, auf den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, den Fähren der Stadtwerke Lübeck zwischen Travemünde und dem Priwall, auf der Kanalfähre zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau sowie auf der Lühe-Schulau-Fähre, soweit sie sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet sowie auf Schiffen im Fährverkehr mit den Inseln und Halligen, die nicht ausschließlich Waren befördern.
Auch die Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs, wie die Deutsche Bahn, können in ihren allgemeinen Beförderungsbestimmungen die Mitnahme von weiteren gefährlichen Gegenständen untersagen. Es wird daher empfohlen, sich vorab bei dem Verkehrsunternehmen über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren.