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Thema : Innere Sicherheit

Fragen und Antworten zum Waffen- und Messerverbot in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 18.02.2025

Darf ich ein Messer bei mir führen, wenn ich öffentliche Veranstaltungen besuche?

Seit dem 31.10.2024 dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen neben den bislang schon verbotenen Waffen nun auch keine Messer mehr geführt werden. Das Verbot soll der erhöhten Gefährdungslage beim Zusammenkommen einer größeren Zahl von Menschen begegnen.

Das Waffen- und Messerverbot gilt für alle öffentlichen Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte, Weihnachtsmärte oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und Tanzveranstaltungen. Das Verbot gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist.

Bitte beachten Sie, dass Städte und Gemeinden zum Schutz von öffentlichen Veranstaltungen auch Verordnungen erlassen können, in denen sie die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen noch weitergehend einschränken oder untersagen. In ähnlicher Weise besteht bei öffentlichen Veranstaltungen die Möglichkeit, dass der Veranstalter in seiner Hausordnung die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen untersagt.

Es wird daher empfohlen, sich vorab beim Veranstalter über die auf der jeweiligen öffentlichen Veranstaltung geltenden Regelungen zu informieren.

Darf ich ein Messer führen, wenn ich den öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr nutze?

Das Waffen- und Messerverbot gilt zudem bundesweit seit dem 31.10.2024 auch im öffentlichen Personenfernverkehr. Hierunter fallen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs und die seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten. Damit sind die Fernverkehrszüge ICE, IC und EC, Flix-Train, aber auch Fernverkehrsbusse sowie die Fernverkehrsbahnhöfe erfasst. Die Fernverkehrsbahnhöfe in Deutschland, an denen das neue Waffen- und Messerverbot gilt, kann auf der Internetseite der Deutschen Bahn eingesehen werden.

Zu den Streckenkarten des Fernverkehrs

Am 23.12.2024 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine Verordnung für den öffentlichen Personennahverkehr erlassen, die Waffen- und Messerverbote in folgenden Bereich regelt: In den Fahrzeugen, Bahnsteigen und Bahnhofsgebäuden des Schienenpersonennahverkehrs inklusive der S-Bahnen, sofern sie nicht von der Bundesgesetzgebung erfasst sind, in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenersatzverkehrs, in den U-Bahnen der Hamburger Hochbahn, auf den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, den Fähren der Stadtwerke Lübeck zwischen Travemünde und dem Priwall, auf der Kanalfähre zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau sowie auf der Lühe-Schulau-Fähre, soweit sie sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet sowie auf Schiffen im Fährverkehr mit den Inseln und Halligen, die nicht ausschließlich Waren befördern.

Auch die Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs, wie die Deutsche Bahn, können in ihren allgemeinen Beförderungsbestimmungen die Mitnahme von weiteren gefährlichen Gegenständen untersagen. Es wird daher empfohlen, sich vorab bei dem Verkehrsunternehmen über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren.

Sind sämtliche Messer von dem Verbot betroffen?

Sowohl auf öffentlichen Veranstaltungen als auch im öffentlichen Personenverkehr sind sämtliche Messer, unabhängig von Material, Schliff und Klingenlänge, verboten. Umfasst sind daher auch Alltagmesser wie zum Beispiel Taschenmesser.

Für Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge und für Einhandmesser gilt darüber hinaus weiterhin das gesetzliche Führensverbot nach § 42a WaffG.

Darf ich bei einer öffentlichen Veranstaltung bei einem Händler ein Messer kaufen?

Das gewerbliche Anbieten von Messern ist von dem Messerverbot ausgenommen. Das gekaufte Messer darf dann selbstverständlich nach Hause transportiert werden, sofern das Messer nicht zugriffsbereit ist.

Nicht zugriffsbereit ist ein Messer dann, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann, d.h. entsprechend sicher verpackt und verstaut ist (Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 13 zum Waffengesetz).

Seit wann gilt das Messerverbot?

Das Waffengesetz verbietet seit dem 31.10.2024 bundesweit das Führen von sämtlichen Messern auf öffentlichen Veranstaltungen und das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr. Das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen war bereits vor dieser Gesetzesänderung verboten.

Seit dem 23.12.2024 gilt in Schleswig-Holstein zusätzlich das Verbot, Waffen und Messer im öffentlichen Personennahverkehr zu führen.

Gibt es Ausnahmen vom Messerverbot?

Im Falle eines berechtigten Interesses gelten kraft Gesetzes Ausnahmen vom gesetzlichen Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr, beispielsweise

  • für Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
  • für Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
  • für das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen,
  • für Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit,
  • für Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,
  • für Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden.

Bitte beachten Sie, dass Städte und Gemeinden zum Schutz von öffentlichen Veranstaltungen und Menschenansammlungen auch Verordnungen erlassen können, in denen sie die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen noch weitergehend einschränken oder untersagen. In ähnlicher Weise besteht bei öffentlichen Veranstaltungen die Möglichkeit, dass der Veranstalter in seiner Hausordnung die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen untersagt. Auch die Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs, wie die Deutsche Bahn, können in ihren allgemeinen Beförderungsbestimmungen die Mitnahme von weiteren gefährlichen Gegenständen untersagen.

Es wird daher empfohlen, sich vorab beim Veranstalter bzw. dem Verkehrsunternehmen über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren.

Wann wird ein Messer "nicht zugriffsbereit" transportiert?

Ein Messer wird dann "nicht zugriffsbereit" transportiert, wenn mehr als drei Handgriffe bis zum Zugriff erforderlich sind (§ 42 Absatz 4a Nr. 3 WaffG)

Wie wird das Messerverbot in Schleswig-Holstein kontrolliert?

Die Polizei ist befugt, Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen sowie die Personen zu durchsuchen, um gesetzliche Waffen- oder Messerverbote sowie Waffen- oder Messerverbotszonen durchzusetzen. Die Kontrolle setzt innerhalb dieser Bereiche keinen konkreten Verdacht oder Anlass voraus. Die Auswahl der kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig. Die Polizei überwacht die Verbote lageangepasst und durch stichprobenartige Kontrollen. Die Waffenbehörden der kreisfreien Städte sind ebenfalls befugt entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Was passiert bei einer Kontrolle, wenn ich ein Messer bei mir trage, welches unter das Messerverbot fällt?

Die Polizei wird das Messer sicherstellen und Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit erstatten.

Wer ist für die Durchsetzung des Messerverbots zuständig?

Die Kontrollen nimmt die Polizei vor. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch die jeweils zuständigen Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Messerverbot?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Messer innerhalb einer Verbotszone ohne berechtigtes Interesse führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Wo finde ich die Rechtsgrundlagen zum Messerverbot?

Das Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen sowie deren Ausnahmen sind in § 42 Absätze 1, 4 und 4a Waffengesetz geregelt. Das Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenfernverkehr und deren Ausnahmen regelt § 42b Absatz 1 Waffengesetz.

Das in Schleswig-Holstein geltende Waffen- und Messerverbot für den öffentlichen Personennahverkehr sowie deren Ausnahmen regeln die §§ 1 und 3 der "Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs" vom 23. Dezember 2024.

Die Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen sind in § 53 Absatz 1 Nummer 21a und Absatz 2 Waffengesetz sowie in § 4 der Landesverordnung geregelt.

§ 42 Absätze 1, 4 und 4a Waffengesetz

§ 42b Absatz 1 Waffengesetz

§ 53 Absatz 1 Nummer 21a und Absatz 2 Waffengesetz

Ersatzverkündung (§ 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ersatzverkündet am 23. Dezember 2024, berichtigt am 8. Januar 2025) (PDF, 94KB, Datei ist barrierefrei)

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