Besonderer Schutz für neu Ankommende
Die Landesunterkünfte bieten den Untergebrachten Schutz. Jede Einrichtung verfügt über eine Polizeidienststelle, einen Wachdienst, einen Betreuungsträger und eine Zugangskontrolle. Dort Tätige und Besuchende respektieren die Privatsphäre der Untergebrachten. Leben und Arbeiten sind darauf ausgerichtet, Konflikte zu vermeiden. Ein Konfliktmanagement sorgt dafür, dass Wachdienstleister und notwendige Ansprechstellen erreichbar sind.
Schutzkonzept für die Landesunterkünfte
Schutzkonzept für Landesunterkünfte
Das Land hat gemeinsam mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten, den Betreuungsverbänden, der Polizei sowie mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen ein Schutzkonzept für die Landesunterkünfte erstellt. Bestehende Maßnahmen wurden analysiert, weiterentwickelt und als Standards verschriftlicht. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten setzt diese in Zusammenarbeit mit Verbänden, Dienstleistern und Dienststellen um.
Für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften hat der Bund Mindeststandards formuliert, die als Leitlinien für die Erarbeitung von Schutzkonzepten dienen sollen.
Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften
Frauen vor Gewalt schützen
Hilfsangebote
Mehrsprachige Broschüren
Broschüren zur Weiterreichung über die Rechte der Frauen in Deutschland finden Sie hier:
Nur Mut! Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehungen (auf deutsch) (PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei)
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Rund um die Uhr kostenfrei erreichbar, anonym und vertrauenswürdig bietet das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 08000 116 016 kompetente und sichere Beratung. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Am Telefon spricht man u. a. Arabisch, Englisch, Farsi, Russisch und Türkisch.
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Kinder- und Jugendschutz
Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Eine Adressübersicht zu
- Ansprechpartnern im Kinderschutz allgemein,
- Kinderschutzzentren,
- geschlechtsspezifischen und spezialisierten Angeboten,
- Trauma Ambulanzen oder
- zur Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes
finden Sie in der folgenden Broschüre ab Seite 44 ff.
Sichere Orte schaffen. Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch
Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen unterstützen Familien präventiv vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres, um die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote gezielt für Familien in Problemlagen. Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
Informationen zu den Frühen Hilfen
Übersicht der Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren im Land Schleswig-Holstein und der Landeskoordinierungsstelle (PDF, 135KB, Datei ist barrierefrei)
Psychische Erkrankungen und Trauma
Wie mit traumatisierten Flüchtlingen, insbesondere mit traumatisierten Kindern, umgegangen wird und wo Menschen mit psychischen Erkrankungen und Traumata Hilfe erhalten, das lesen Sie hier:
Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge
LSBTTI*-Geflüchtete
Informationen in acht Sprachen für LSBTTI*-Geflüchtete
Flüchtlinge und Behinderung
Landesamt für Soziale Dienste
Eine erste Anlaufstelle für behinderte Menschen ist das Landesamt für Soziale Dienste in Neumünster mit seinen Dienstsitzen in Heide, Kiel, Lübeck und Schleswig.
Dort wird festgestellt, ob eine Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht vorliegt.
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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist Ulrich Hase. Er und sein Team beraten Betroffene oder helfen dabei, die Beratungsstelle ausfindig zu machen. Dabei arbeiten sie mit den kommunalen Beauftragten zusammen, die ebenfalls beraten. Zu den Aufgaben zählen auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Förderzentren und Förderschwerpunkte
In Schleswig-Holstein fördern und unterrichten 108 Förderzentren die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zugleich beraten sie Eltern und Lehrkräfte und fördern die inklusive Beschulung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Der sonderpädagogische Unterricht wird nach neun Förderschwerpunkten untergliedert.
Förderschwerpunkte
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