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Thema : Ankommen in Schleswig-Holstein

Besonderer Schutzbedarf


Die Betreuung und Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten stellt in der Flüchtlingshilfe eine große Herausforderung dar. Als besonders schutzbedürftig gelten beispielsweise Schwangere, Menschen mit Behinderung, Opfer des Menschenhandels und unbegleitete Minderjährige. Aber es kann auch für andere Gruppen wie zum Beispiel LSBTTI*-Geflüchtete ein besonderer Unterstützungsbedarf entstehen. Diese Menschen benötigen frühestmöglich und – je nach Bedarf– spezifische Unterstützung. Die folgenden Einrichtungen sprechen unterschiedliche Zielgruppen an.

Letzte Aktualisierung: 04.01.2022

Besonderer Schutz für neu Ankommende

Die Landesunterkünfte bieten den Untergebrachten Schutz. Jede Einrichtung verfügt über eine Polizeidienststelle, einen Wachdienst, einen Betreuungsträger und eine Zugangskontrolle. Dort Tätige und Besuchende respektieren die Privatsphäre der Untergebrachten. Leben und Arbeiten sind darauf ausgerichtet, Konflikte zu vermeiden. Ein Konfliktmanagement sorgt dafür, dass Wachdienstleister und notwendige Ansprechstellen erreichbar sind.

Schutzkonzept für die Landesunterkünfte

Das Land hat gemeinsam mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten, den Betreuungsverbänden, der Polizei sowie mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen ein Schutzkonzept für die Landesunterkünfte erstellt. Bestehende Maßnahmen wurden analysiert, weiterentwickelt und als Standards verschriftlicht. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten setzt diese in Zusammenarbeit mit Verbänden, Dienstleistern und Dienststellen um.

Für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften hat der Bund Mindeststandards formuliert, die als Leitlinien für die Erarbeitung von Schutzkonzepten dienen sollen.

Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften

Frauen vor Gewalt schützen

Hilfsangebote

Mehrsprachige Broschüren

Broschüren zur Weiterreichung über die Rechte der Frauen in Deutschland finden Sie hier:

Nur Mut! Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehungen (auf deutsch) (PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei)

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Rund um die Uhr kostenfrei erreichbar, anonym und vertrauenswürdig bietet das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 08000 116 016 kompetente und sichere Beratung. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Am Telefon spricht man u. a. Arabisch, Englisch, Farsi, Russisch und Türkisch.

Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen

Kinder- und Jugendschutz

Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Eine Adressübersicht zu

  • Ansprechpartnern im Kinderschutz allgemein,
  • Kinderschutzzentren,
  • geschlechtsspezifischen und spezialisierten Angeboten,
  • Trauma Ambulanzen oder
  • zur Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes

finden Sie in der folgenden Broschüre ab Seite 44 ff.

Sichere Orte schaffen. Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen unterstützen Familien präventiv vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres, um die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote gezielt für Familien in Problemlagen. Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:

Informationen zu den Frühen Hilfen

Übersicht der Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren im Land Schleswig-Holstein und der Landeskoordinierungsstelle (PDF, 135KB, Datei ist barrierefrei)

Psychische Erkrankungen und Trauma

Wie mit traumatisierten Flüchtlingen, insbesondere mit traumatisierten Kindern, umgegangen wird und wo Menschen mit psychischen Erkrankungen und Traumata Hilfe erhalten, das lesen Sie hier:

Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge

LSBTTI*-Geflüchtete

Informationen in acht Sprachen für LSBTTI*-Geflüchtete

Flüchtlinge und Behinderung

Landesamt für Soziale Dienste

Eine erste Anlaufstelle für behinderte Menschen ist das Landesamt für Soziale Dienste in Neumünster mit seinen Dienstsitzen in Heide, Kiel, Lübeck und Schleswig.
Dort wird festgestellt, ob eine Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht vorliegt.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist Ulrich Hase. Er und sein Team beraten Betroffene oder helfen dabei, die Beratungsstelle ausfindig zu machen. Dabei arbeiten sie mit den kommunalen Beauftragten zusammen, die ebenfalls beraten. Zu den Aufgaben zählen auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Förderzentren und Förderschwerpunkte

In Schleswig-Holstein fördern und unterrichten 108 Förderzentren die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zugleich beraten sie Eltern und Lehrkräfte und fördern die inklusive Beschulung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Der sonderpädagogische Unterricht wird nach neun Förderschwerpunkten untergliedert.

Förderschwerpunkte

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