Das Feuerwehrwesen umfasst die Brandbekämpfung, die Technische Hilfe, die Verhütung von Bränden und die Mitwirkung im Katastrophenschutz. Es ist ein besonderes Teilgebiet der Gefahrenabwehr, das den Gemeinden und Kreisen als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen wurde. Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren vor, die Kreise überörtliche Einrichtungen. Dabei gewährleistet das dichte Netz der Feuerwehren Hilfe in der Regel innerhalb von zehn Minuten.
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Man unterscheidet dabei zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Letzterer umfasst das Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Der vorbeugende Brandschutz bezieht sich in erster Linie auf den baulichen Brandschutz bei Sondergebäuden, auf den die Kreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage von Brandschutzgesetz, Brandverhütungsschauverordnung und Landesbauordnung hinzuwirken haben. Dazu gehört auch eine gutachterliche Beratung der öffentlichen Bauherren von der Sanierung bis hin zum Neubau von Schulen, Krankenhäusern usw.
Auch bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten wirkt die Feuerwehr mit, zum Beispiel für besondere Verkehrsobjekte wie Eisenbahnhochbrücken, den geplanten A20-Elbtunnel oder die feste Fehmarnbeltquerung. Und nicht zuletzt kontrolliert die Feuerwehr Hydranten und Löscheinrichtungen.