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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Ergebnisrechnung >> Infrastrukturvermögen >> Brücken und Tunnel

Letzte Aktualisierung: 08.11.2018

042 Brücken und Tunnel

Sofern keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ingenieurtechnische Bauwerke vorliegen, kann eine Bewertung auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus dem Bau vergleichbarer Bauwerke erfolgen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, den Anpassungsbedarf aufgrund von Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu beachten.

Sofern auch hier keine Vergleichswerte vorliegen, können folgende Anschaffungs- und Herstellungskostenpauschalsätze auf Basis der jeweilig gültigen Normalherstellungskosten (zurzeit 2010) angesetzt werden:

Brücken
- mit einer Fläche unter 1.000 mit 2.250 Euro pro ,
- mit einer Fläche über 1.000 mit 1.700 Euro pro ,
Tunnel mit 15.000 Euro je lfdm ,
Trogbauwerke mit 1.000 Euro je ,
Lärmschutzbauwerke mit 400 Euro je Stück,
Stützbauwerke:
- Trockenmauer mit 250 Euro je ,
    o Winkelstützmauer:
        - Höhe von 0,80 m mit 150 Euro je lfdm,
        - Höhe von 1,25 m mit 200 Euro je lfdm,
        - Höhe von 2,00 m mit 380 Euro je lfdm,
        - Höhe von 2,50 m mit 560 Euro je lfdm,
    o Ortbeton, d = 0,25 m:
        - Höhe von 1,00 m mit 230 Euro je lfdm,
        - Höhe von 2,00 m mit 370 Euro je lfdm,
    o Stahlbetonplatten zwischen IP-Trägern: Höhe von 2,00 m mit 560 Euro je lfdm

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