Aufgabe dieser Stellen ist es zu überprüfen, ob die von der EU geforderten Kontrollsysteme richtig funktionieren. Außerdem kontrollieren sie, ob das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz und das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur die europäischen Fördermittel in Übereinstimmungden Vorgaben der EU ausgegeben hat.
Die Bescheinigende Stelle überprüft die Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER). Die Prüfbehörde befasst sich mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bzw. Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Die Prüfungen werden nach international anerkannten Standards durchgeführt. Sie erfolgen sowohl während als auch nach dem Ende des EU-Haushaltsjahres.
Sobald die jährlichen Prüfungen abgeschlossen sind, übermitteln sowohl Bescheinigende Stelle als auch die Prüfbehörde der EU umfangreiche Berichte und Bescheinigungen. Für andere europäische Förderprogramme gibt es ebenfalls "Prüfbehörden". Diese sind im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz angesiedelt.
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