Stiftungen gehören zu den ältesten Formen bürgerschaftlichen Engagements und sind heutzutage nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Gesellschaft. Sie alle sind entstanden aus den unterschiedlichsten Motiven und Beweggründen. Mal war es das Gefühl sozialer Verpflichtung, mal eine persönliche Betroffenheit oder das Gedenken an eine nahestehende Person. Oder sie wurden von Menschen gegründet, die durch ihre Stiftung nicht nur aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben, sondern ebenso ihre persönlichen Fähigkeiten zu einem guten Zweck einsetzen wollten.
Stifterin oder Stifter kann jeder werden, der volljährig und im rechtlichen Sinn „unbeschränkt geschäftsfähig“ ist. Auch für juristische Personen, z. B. Unternehmen oder Vereine, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Stiftung zu errichten.
Wir freuen uns auf Ihr Engagement und Ihre Initiative.
An wen müssen Sie sich wenden?
Das Referat Stiftungswesen berät Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Stiftungen.
Ansprechpartnerinnen
Grundsatzfragen des Stiftungsrechts
Grundsatzfragen des Stiftungsrechts
Anerkennungsverfahren, Stiftungsaufsicht
Das Innenministerium ist zuständig für die Anerkennung rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts.
Anerkennungsverfahren, Stiftungsaufsicht
Stiftungsdatenbank, Jahresabrechnungen
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