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Thema : Hochschulreform

Hochschulreform

Das Hochschulgesetz des Landes setzt den Modernisierungsprozess für Schleswig-Holsteins Hochschullandschaft fort.

Letzte Aktualisierung: 26.07.2021

Die Landesregierung hat ein modernes Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein geschaffen:

  • Das Hochschulgesetz sorgt für verbesserte Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen.

  • Die Hochschulen im Land erhalten mehr Freiheiten im Hochschulbau.

  • Das Hochschulgesetz stärkt die Rolle der Fachhochschulen bei der akademischen Ausbildung (Stichwort: Promotionskolleg Schleswig-Holstein).

  • Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen für beruflich Qualifizierte werden verbessert.

  • Das Hochschulgesetz räumt den einzelnen Mitgliedergruppen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten ein.

Der Hochschulvertrag beschreibt die aktuellen Herausforderungen für das Wissenschaftssystem. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen den strategisch inhaltlichen und finanziellen Raumen für die Entwicklung der Hochschulen und des Hochschulsystems.

Allgemeine Studiengebühren oder Studienbeiträge werden von den schleswig-holsteinischen Hochschulen nicht erhoben; das Studium in Schleswig-Holstein ist studiengebührenfrei.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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