Die Landesregierung hat ein modernes Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein geschaffen:
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Das Hochschulgesetz sorgt für verbesserte Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen.
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Die Hochschulen im Land erhalten mehr Freiheiten im Hochschulbau.
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Das Hochschulgesetz stärkt die Rolle der Fachhochschulen bei der akademischen Ausbildung (Stichwort: Promotionskolleg Schleswig-Holstein).
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Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen für beruflich Qualifizierte werden verbessert.
- Das Hochschulgesetz räumt den einzelnen Mitgliedergruppen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten ein.
Der Hochschulvertrag beschreibt die aktuellen Herausforderungen für das Wissenschaftssystem. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen den strategisch inhaltlichen und finanziellen Raumen für die Entwicklung der Hochschulen und des Hochschulsystems.
Allgemeine Studiengebühren oder Studienbeiträge werden von den schleswig-holsteinischen Hochschulen nicht erhoben; das Studium in Schleswig-Holstein ist studiengebührenfrei.