Pilotprojekt "Die Steuer macht jetzt das Amt" startet in Schleswig-Holstein für mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger.
Letzte Aktualisierung: 09.04.2026
Mit dem KONSENS-Verbund setzt die Steuerverwaltung bereits seit Jahren auf gemeinsame digitale Lösungen und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Nun geht Schleswig-Holstein im Jahr 2026 einen zusätzlichen Schritt: In dem Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ erhalten ausgewählte Bürgerinnen und Bürger erstmals automatisch einen Vorschlag für ihren Einkommensteuerbescheid 2025 – ganz ohne zuvor eine eigene Steuererklärung einreichen zu müssen.
Damit pilotiert die Steuerverwaltung Schleswig-Holstein ein zusätzliches Serviceangebot für mehr als 100.000 ausgewählte Steuerpflichtige in Schleswig-Holstein. Dazu gehören Rentnerinnen und Rentner und Pensionierte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und keine weiteren Einkünfte versteuern müssen.
Der Steuerverwaltung liegen bereits viele relevante Informationen elektronisch vor - etwa über Lohn, Rente und Sozialversicherungsbeiträge. Für eine ausgewählte Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern bringt ein automatisierter Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2025 deshalb eine echte Erleichterung.
Unser Ziel ist es, die Steuererklärungspflicht erheblich zu vereinfachen und den Menschen spürbare Erleichterung zu verschaffen. Gleichzeitig sammeln wir wertvolle Erfahrungen, um das Besteuerungsverfahren für alle Bundesländer noch effizienter und bürgernäher zu gestalten.
Worum geht es bei „Die Steuer macht jetzt das Amt“?
Im Pilotprojekt übernimmt das Finanzamt die Erstellung eines Vorschlags für die Festsetzung der Einkommensteuer für 2025 für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Der Vorschlag kommt per Post zu Ihnen nach Hause.
Wer erhält einen Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2025?
Die Finanzämter in Schleswig-Holstein werden einer ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2025 unterbreiten.
Die Auswahl der Teilnehmenden trifft die Steuerverwaltung anhand folgender Kriterien:
diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,
die nicht steuerlich vertreten bzw. beraten werden
und deren relevante Steuerdaten den Finanzämtern vorliegen.
Anmelden oder bewerben kann man sich für das Projekt nicht.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger mit dem Vorschlag einverstanden sind, müssen sie keine eigene Steuererklärung mehr abgeben, sondern können diesem Vorschlag einfach bis zum 31. Juli 2026 zustimmen. Das geht über den individuellen QR-Code auf dem Begleitschreiben oder durch Rückversand des unterschriebenen Antwortschreibens. Ganz einfach.
Was müssen die beteiligten Bürgerinnen und Bürger tun?
Grundsätzlich gar nichts: Der Service der Finanzverwaltung ist ein freiwilliges Angebot und soll Ihnen die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung erleichtern.
Wenn Sie ein Anschreiben erhalten haben und das Angebot nutzen möchten, können Sie Folgendes tun:
Schritt 1: Prüfen Sie den Vorschlag:
Sind die Angaben im Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid richtig?
Sind alle steuerrelevanten Einkünfte aufgeführt? Ist dies nicht der Fall, sind Sie – wie bisher auch – zur Abgabe einer eigenen Steuererklärung verpflichtet.
Schritt 2: Wenn Sie mit dem Festsetzungsvorschlag einverstanden sind, stimmen Sie einfach zu. Dazu scannen Sie den QR-Code oder schicken das beigefügte Antwortschreiben unterschrieben zurück. Damit haben Sie eine Steuererklärung abgegeben. Ihre Pflicht ist erledigt.
Schritt 3: Machen wir für Sie: Der Steuerbescheid kommt zeitnah zu Ihnen.
Sie sind nicht einverstanden?
Wenn Sie weitere steuermindernde Aufwendungen wie Spenden, Handwerkerrechnungen etc. geltend machen wollen, müssen Sie eine eigene Steuererklärung abgeben. Der Service kommt für Sie dann nicht in Frage.
Müssen Sie dem Vorschlag widersprechen, wenn Sie nicht einverstanden sind?
Ein Widerspruch oder eine ausdrückliche Ablehnung des Vorschlags für den Einkommensteuerbescheid sind nicht erforderlich. Bitte geben Sie in diesem Fall - wie bisher - bis zum Ende der gesetzlichen Abgabefrist am 31. Juli 2026 eine Einkommensteuererklärung ab.
Warum können nicht alle Steuerpflichtigen an dem Projekt teilnehmen?
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, startet die Steuerverwaltung zunächst mit ersten ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, von denen die notwendigen Daten der Finanzverwaltung vorliegen. Der Finanzverwaltung liegen nicht für alle Steuerfälle alle relevanten Daten elektronisch vor. Hier ist weiterhin eine Steuererklärung notwendig.
Was ist zu tun, wenn trotz abgegebener Einkommensteuererklärung 2025 ein Vorschlag übermittelt wird?
Wenn Sie nach der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 einen Vorschlag für einen Steuerbescheid erhalten haben, liegt eine zeitliche Überschneidung vor. Sie müssen nichts weiter tun. Ihre Einkommensteuererklärung behält ihre Gültigkeit.
An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Für Fragen zu dem Projekt oder dem Vorschlag helfen unsere Ansprechpersonen in Ihren zuständigen Finanzämtern gerne weiter. Den Kontakt zu den jeweiligen Finanzämtern finden Sie hier: Alle Finanzämter in Schleswig-Holstein
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