Die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist entscheidend für die Berechnung der Grundsteuer. In Schleswig-Holstein sorgen haupt- und ehrenamtliche Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer dafür, dass die Bodenwerte zuverlässig und fair ermittelt werden.
Finanzministerin besucht Bodenschätzung vor Ort
Finanzministerin Silke Schneider begleitete heute (10. September) ein Team aus Expertinnen und Experten bei einem Rundgang über landwirtschaftliche Flächen in Krummwisch im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dabei wurden die Methoden der Bodenbewertung anschaulich erläutert. „Die genaue Wertermittlung der Böden ist entscheidend für eine faire Grundsteuer. Ich danke unseren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bodenschätzerinnen und Bodenschätzern für ihr großes Engagement und ihre wichtige Arbeit“, betonte Schneider. Besonders beeindruckend sei, dass viele Ehrenamtliche noch weit über das 80. Lebensjahr hinaus tätig sind.
Ehrenamtliche Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer als wertvolle Unterstützung
In Schleswig-Holstein unterstützen 79 Ehrenamtliche die hauptamtlichen Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer. Meist erfahrene Landwirte, bringen sie ihr Wissen über lokale Boden- und Klimabedingungen ein. Gemeinsam mit einem hauptamtlichen Bodenschätzer bewerten sie die Böden nach bundesweit einheitlichen Methoden und dokumentieren Faktoren wie Bodenart, Qualität und Wasserverhältnisse.
Die Bodenschätzung ist gesetzlich geregelt durch das Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) und die zugehörigen Verwaltungsrichtlinien. Historisch wurde die flächendeckende Bodenschätzung in Schleswig-Holstein zwischen 1935 und 1939 sowie von 1948 bis 1951 durchgeführt.
Der fruchtbarste Boden in Deutschland wurde mit 100 Bodenpunkten bewertet und lag in der Magdeburger Börde. Alle anderen Böden Deutschlands und auch die in Schleswig-Holstein müssen sich daran messen. Ackerböden können zwischen 7 und 100 Punkte erreichen, Grünlandböden zwischen 12 und 88. Nach dem Punktesystem wird bemessen, wieviel Steuern für das Land gezahlt werden müssen. Diese Steuer wird nicht vom Land, sondern von den Kommunen erhoben.
Regelmäßige Überprüfungen und Neubewertungen durch die Finanzämter gewährleisten, dass sich veränderte Ertragsbedingungen oder neue Kulturen korrekt widerspiegeln. Eigentümerinnen und Eigentümer können bei den Finanzämtern eine kostenlose Nachschätzung beantragen, um die Bodenbewertung prüfen zu lassen. So wird sichergestellt, dass die Grundsteuer auf einer verlässlichen, aktuellen Datengrundlage beruht.
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