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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Landesregierung stellt Umsetzungsplan zum Haushaltsurteil vor

Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 legt die Landesregierung ihren Fahrplan für die Umsetzung vor – inklusive eines geplanten Nachtragshaushalts.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2025

Die Landesregierung hat heute (6.5.25) den Fahrplan zur Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 vom 15. April 2025 vereinbart. Finanzministerin Dr. Silke Schneider kündigt für den Herbst 2025 den Entwurf eines Nachtragshaushalts zur Umsetzung der Vorgaben des Gerichts an.

Finanzministerin Dr. Silke Schneider: "Das Urteil hat weitreichende Folgen. Wir werden die notwendigen Maßnahmen klar und konsequent umsetzen und dabei weiterhin sorgfältig haushalten."

Finanzministerin Dr. Silke Schneider
Landesregierung legt Umsetzungsplan zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 vor und informiert über geplanten Nachtragshaushalt.

Schnelle Tilgung des nichtigen Kredits aus 2024

Das Landesverfassungsgericht hatte im April den im Jahr 2024 aufgenommenen Notkredit in Höhe von rund 492 Millionen Euro für nichtig erklärt. Die Landesregierung wird dem Landtag empfehlen, diese Mittel noch im Jahr 2025 vollständig zu tilgen. "Die Urteilsbegründung enthält eine eindeutige Verpflichtung zur Rückführung des nichtigen Kredits. Ziel ist es, die Vorgabe bereits in 2025 vollständig umzusetzen. Die Landesregierung entscheidet sich damit bewusst für den schnellstmöglichen Weg der Folgebeseitigung", sagte Finanzministerin Silke Schneider. Ein entsprechender Entwurf eines Nachtragshaushalts soll dem Landtag im Herbst 2025 vorgelegt werden.

Handlungsbedarfe steigen an

Zur Finanzierung der Mehrbedarfe durch die geplante vollständige Tilgung des Notkredits 2024 sowie den Verzicht auf die Notkreditermächtigung 2025 wird die Landesregierung die geänderte Grundgesetzregelung zur Schuldenbremse in vollem Umfang nutzen: Die Länder werden sich ab diesem Jahr jährlich mit bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) neu verschulden dürfen. Für Schleswig-Holstein ergibt sich daraus ein voraussichtlicher Kreditaufnahmerahmen von zusätzlich ca. 500 Millionen Euro. Dank dieser neuen Möglichkeit kann die Landesregierung alle zwingenden Maßnahmen finanzieren, die bislang Gegenstand der Notkreditermächtigung 2025 in Höhe von rund 271 Millionen Euro waren und zusätzlich den Notkredit 2024 tilgen.

In diesem Zusammenhang steht fest, dass der im Notkredit 2025 vorgesehene Förderanteil des Landes am Ansiedlungsvorhaben der Batteriezellfertigung „Northvolt Drei“ in Heide in Höhe von rund 136,4 Millionen Euro (TCTF-Mittel) nicht bei der Veranschlagung in dem Entwurf des Nachtragshaushalts berücksichtigt wird, da derzeit nicht abzusehen ist, ob und wann die Voraussetzungen erfüllt sein werden. Die Förderzusage der Landesregierung für Northvolt bleibt davon jedoch unberührt. Für den Fall, dass die Fördermittel doch noch im Jahr 2025 auszuzahlen wären, werden die Grundlagen hierfür zügig geschaffen.

Eine Entlastung für den Haushalt ergibt sich auch aus der grundlegenden Neuberechnung der Versorgungsausgaben. Die Landesregierung erwartet hier bereits in 2025 rund 50 Millionen Euro weniger Ausgaben als mit dem Haushalt eingeplant.

Grafik Haushalt 2025: Entwicklung Handlungsbedarf
Eine Entlastung für den Haushalt ergibt sich auch aus der grundlegenden Neuberechnung der Versorgungsausgaben.

Nach aktuellem Stand erhöht sich der Handlungsbedarf damit in 2025 von rund 191 Millionen Euro (globale Minderausgabe) auf rund 268 Millionen Euro. Noch nicht berücksichtigt sind darin voraussichtliche Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen, wird die Landesregierung notwendige Anpassungen an der bisherigen Planung des laufenden Haushalts beraten. Ein Rückgriff auf Sondervermögen zur Deckung des Haushalts ist nicht vorgesehen; das gilt auch für Fördermittel.

Dazu Finanzministerin Schneider: "Die Umsetzung des Urteils ist anspruchsvoll, zumal wir den Landeshaushalt weiter konsolidieren müssen. Klar ist: Wir werden eine verlässliche Lösung finden."

Information des Parlaments

In der Sitzung des Finanzausschusses am 15. Mai 2025 wird Finanzministerin Schneider über die Bewertung des Urteils und die Schlussfolgerungen der Landesregierung sowie über die Neuberechnung der Versorgungsausgaben umfassend berichten. Zudem wird sie in der kommenden Landtagssitzung vom 21. bis 23. Mai 2025 in einer Regierungserklärung über die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen infolge der Grundgesetzänderung, des Urteils des Landesverfassungsgerichts sowie der jüngsten Steuerschätzung informieren.

Der Nachtragsentwurf zum Haushalt 2025 kann voraussichtlich im Herbst - nach Inkrafttreten der Ausführungsregelung zur Grundgesetzänderung - vorgelegt werden.

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