Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung
Ziel des vierten Handlungsfeldes ist es, die Energieverbräuche, die CO₂-Emissionen und weitere Umweltbelastungen von Landesliegenschaften zu senken. Es stellt einen noch effizienteren Liegenschaftsbetrieb sicher und trägt zur Senkung der Betriebskosten bei. Mit dem neuen Handlungsfeld werden zum einen die bereits bestehenden Einzelkonzepte zur nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung in einer übergreifenden Strategie zusammengeführt. Zum anderen wird das Gesamtkonzept stetig weiterentwickelt und dabei um neue Maßnahmen ergänzt. Auf dem Weg zur Klimaneutralität in den Landesliegenschaften ist daher das Handlungsfeld der nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung neben der Sanierungs-, Bau- und Flächeneinsparinitiativen ein notwendiger und folgerichtiger Schritt.
Hier geht es zum Konzept zur nachhaltigen Bewirtschaftung.
Im Kern geht es um drei zentrale Punkte:
- Die Optimierung der Gebäudetechnik und Instandsetzung: Dazu gehören eine verbesserte Steuerung von Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssystemen, die Automatisierung von Betriebsprozessen sowie gezielte Instandsetzungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und die Reduzierung von negativen Umweltauswirkungen
- Die Einbindung der Mitarbeitenden: Durch Schulungen, Kampagnen und Anreizsysteme soll ein klimafreundliches Verhalten am Arbeitsplatz gefördert werden.
- Nachhaltige Dienstleistungsverträge und Eigenerledigung: Umweltfreundlichere Reinigungskonzepte, Abfallreduktion sowie der verstärkte Einsatz nachhaltiger Materialien und klimafreundlicher Arbeitsgeräte.
Finanzierung
Die Maßnahmen für eine nachhaltige Gebäudebewirtschaftung werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Dabei verfolgt das Land eine Strategie der Kostenneutralität: Durch eine langfristige Optimierung der Bewirtschaftungskosten sollen sich Investitionen über die Jahre amortisieren. Ziel ist auch hier eine ressourcenschonende und zukunftsfähige Verwaltung.
Hintergrund
Hintergrund des vorgestellten Umsetzungskonzeptes ist das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG), welches das Land verpflichtet, seine Landesliegenschaften treibhausgasneutral umzustellen.
Bis 2040 soll die Strom- und Wärmeversorgung der Landesliegenschaften CO2-frei erfolgen. Aus diesem Grund wurde 2020 die „Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele in der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein“ mit der für die Landesliegenschaften relevanten Einzelstrategie „Bauen und Bewirtschaftung beschlossen.
Infos zu allen Handlungsfeldern
Das erste Handlungsfeld „Regenerative Energieversorgung“ setzt auf 100 Prozent Ökostrom und den schrittweisen Umstieg auf klimaneutrale Wärmelösungen wie Wärmepumpen und Nahwärmenetze – unterstützt durch gezielte Investitionen und Bürgschaften des Landes. So sollen alle Landesgebäude bis 2040 unabhängig von fossilen Brennstoffen heizen.
Im zweiten Handlungsfeld „Ressourcenschonende Sanierung“ werden Gebäude energetisch ertüchtigt, um den effizienten Betrieb moderner Heizsysteme zu ermöglichen – mit nachhaltigen, recycelbaren Baustoffen und einem ganzheitlichen Sanierungskonzept. Ziel ist es, Klima, Ressourcen und langfristig auch Kosten zu schonen.
Das dritte Handlungsfeld „Reduzierung der Büroflächen“ verfolgt das Ziel, den beheizten Flächenbedarf bis 2040 um 20 Prozent zu senken – durch intelligente Raumnutzung, regionale Planung und behördenübergreifende Zusammenarbeit. Dabei stehen Effizienz, Zukunftsfähigkeit und die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt.
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