Aufgrund einer bundesweiten Anpassung der „Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren“ entfällt in Schleswig-Holstein einmalig der Versand von Umbuchungsmitteilungen für Beträge unter 1,- Euro. Erfahren Sie hier, was das für Sie bedeutet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum 2. Januar 2025 die sogenannte Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren geändert. Diese Neuregelung führt zu technischen Anpassungen in den Finanzämtern – unter anderem bei der Verrechnung von Steuerbeträgen.
Was ändert sich?
Bisher wurden Kleinstbeträge bis zu 1,- Euro weder erhoben, verrechnet noch erstattet. Künftig werden alle Beträge unabhängig von ihrer Höhe verrechnet. Eine Auszahlung oder Anforderung erfolgt jedoch erst, wenn die Gesamtsumme der Kleinstbeträge mehr als 1,- Euro beträgt.
Einmaliger Verzicht auf Umbuchungsmitteilungen
Normalerweise erhalten Steuerpflichtige eine Mitteilung, wenn eine Umbuchung auf ihrem Steuerkonto erfolgt. Aufgrund der erstmaligen Umstellung des Programms würde eine große Anzahl von Mitteilungen für Beträge unter 1,- Euro anfallen.
Um Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, wird einmalig auf den Versand dieser Mitteilungen verzichtet.
Was bedeutet das für Sie?
Sollten Sie eine Verrechnung eines Kleinstbetrags erwarten, aber keine Mitteilung erhalten, liegt dies an dieser einmaligen Maßnahme. Künftige Umbuchungen werden wieder wie gewohnt mitgeteilt.
Haben Sie Fragen?
Bei individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Hier geht es zur Finanzamtssuche.
Mehr Informationen zur Änderung der Kleinbetragsregelung im Schreiben des BMF vom 02.01.2025.