In Kiel hat Finanzministerin Monika Heinold die regionalisierten Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung vorgestellt. Bis 2027 muss das Land mit deutlich weniger Geld auskommen.
Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung, die Finanzministerin Heinold dem Kabinett am Dienstag vorgestellt hatte, sinkt die Einnahmeerwartung für den Zeitraum von 2023 bis 2027 um weitere rund 210 Millionen Euro im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung, mit der die Einnahmeerwartung bereits um 2,8 Milliarden Euro reduziert wurde.
"Alle öffentlichen Haushalte stehen vor großen Herausforderungen. Die Krisenjahre hinterlassen sichtbare Spuren. Es wird immer schwieriger, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, inzwischen müssen wir jeden Euro nicht zwei-, sondern dreimal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben", betonte Finanzministerin Monika Heinold auf der Pressekonferenz.
Haushalt 2023
Für den Haushalt 2023 hat das Land mit rund 12.782 Millionen Euro an Einnahmen aus den Steuereinnahmen geplant. Diese setzen sich aus den aus der Steuerschätzung Oktober 2022 (rund 12.871 Millionen Euro) sowie veranschlagten globalen Mehreinnahmen für bevorstehende Steuerrechtsänderungen (Kindertagesstätten, Öffentlichen Gesundheitsdienst und Migration und Flucht: rund +165 Millionen Euro) sowie veranschlagten globalen Mindereinnahmen für bevorstehende Steuerrechtsänderungen (Inflationsausgleichs- und Jahressteuergesetz 2022: rund -254 Millionen Euro) zusammen.
Nach der aktuellen Oktober-Steuerschätzung kann das Land in 2023 mit 12.483 Millionen Euro rechnen. In dieser Summe sind bereits Zuschüsse für Kita, Migration und Öffentlicher Gesundheitsdienst enthalten und Steuerrechtsänderungen, für die Vorsorge getroffen wurde, verarbeitet.
"Es wäre deutlich transparenter, wenn der Bund zweckgebundene Zuschüsse direkt über den Haushalt an die Länder zahlt, und nicht in Form von Umsatzsteuerpunkten. Denn, so täuscht der erste Eindruck der Steuerschätzung," erklärte Heinold.
Haushaltsplanung 2024
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden mit den Eckwerten 13.382 Millionen Euro geplant. Diese Summe setzt sich aus dem prognostizierten Einnahmen aus den Steuereinnahmen nach Oktober-Steuerschätzung 2022 in Höhe von rund 13.674 Millionen Euro und den globalen Mehreinnahmen (Kindertagesstätten, Öffentlichen Gesundheitsdienst und Migration und Flucht: rund 121 Millionen Euro) sowie globalen Mindereinnahmen (Jahressteuergesetz 2022 und Inflationsausgleichsgesetz: rund -413 Millionen Euro) für bevorstehende Steuerrechtsänderungen zusammen.
Mit der aktuellen Oktober-Steuerschätzung reduziert sich die Einnahmeerwartung auf rund 12.995 Millionen Euro. Hierin sind die Einnahmen für den öffentlichen Gesundheitsdienst (rund +20 Millionen Euro) noch nicht berücksichtigt.
Weniger Mittel aus Finanzkraftausgleich
Die erwarteten Mindereinnahmen des Landes sind auch dadurch verursacht, dass sich die Finanzkraft des Landes im Vergleich zum Länderdurchschnitt verbessert hat. Somit verliert das Land anteilig Bundesergänzungszuweisungen sowie Mittel aus dem Finanzkraftausgleich, der in die Berechnung der Umsatzsteuer einfließt. Für 2024 ist das ein Verlust von rund 57 Millionen Euro Bundesergänzungszuweisungen. Zudem liegt Schleswig-Holstein bei der Umsatzsteuer rund 140 Millionen Euro unter Länderdurchschnitt.
Auswirkung auf die Kommunen im Land
Noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt sind zu erwartende Mindereinnahmen aus dem Wachstumschancengesetz und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sowie aufgrund einer geplanten Erhöhung der Kinder- und Grundfreibeträge.
Schleswig-Holstein rechnet aus diesen drei Gesetzen mit Mindereinnahmen von rund 23 Millionen Euro für 2024 und ab 2025 bereits mit rund 128 Millionen Euro.
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