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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Startschuss für die Grundsteuerreform

Ab dem 1. Juli startet bundesweit die Erklärungsabgabe für die Grundsteuerreform. Bis zum 31. Oktober müssen Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Erklärung einreichen.

Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

Die Stadt Lütjenburg mit dem Kirchturm, umgeben von Bäumen und Feldern.
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach der neuen Regelung erhoben.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Wert von Immobilien stark verändert. Deshalb werden nun deutschlandweit alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet. Das gilt auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Schleswig-Holstein sind darum verpflichtet, ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen.

Umfangreiche Serviceseite online

Mit einer ausführlichen Informationsseite im Landesportal unterstützt das Finanzministerium alle Grundsteuerpflichtigen dabei. Hier finden sich je nach Art des Grundstücks alle benötigten Angaben und Erläuterungen dazu. Ebenfalls hier zu finden sind Links auf die Grundsteuerportale, um die Bodenrichtwerte und die Ertragsmesszahlen sowie weitere Grundstücksdaten abzurufen. Zusätzlich gibt es klickbare Anleitungen, Übersichten zu häufigen Fragen, Links und Videos.

Als weiterer Service wurden Telefonnumern bei den Finanzämtern eingerichtet, um bei Fragen zu den in ihren Gebieten liegenden Grundstücken zu unterstützen.

Zur Grundsteuerseite

Mit unserem Informationsangebot versuchen wir, so gut es geht zu unterstützen.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Reform vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen

"Eine Reform der Grundsteuer war notwendig und wurde uns vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen", sagte Finanzministerin Monika Heinold. Der Finanzverwaltung sei der Aufwand bewusst, den die Neuberechnung auch für die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehe. "Mit unserem Informationsangebot versuchen wir, dabei so gut es geht zu unterstützen. Ich bin sicher, dass alle 1,3 Millionen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein ihre Erklärung fristgerecht abgeben werden und bedanke mich schon jetzt bei allen Beteiligten für die Mitarbeit", erklärte die Ministerin.

Bundesmodell für Schleswig-Holstein

Die Grundsteuer ist mit bis zu etwa 500 Millionen Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmenquellen der schleswig-holsteinischen Kommunen. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer in einem Urteil von 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Grundsteuerreform wurde 2019 als Bundesmodell geplant, die Länder konnten jedoch entscheiden, davon abweichende Regelungen zu treffen. Schleswig-Holstein hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sondern setzt das Bundesmodell um.

Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach der neuen Regelung erhoben werden.

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