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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Videotipps zur Steuererklärung für Vereine

Ob Sport, Kultur oder Tierschutz: Auch gemeinnützige Vereine müssen eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzministerium gibt Hilfestellung.

Letzte Aktualisierung: 22.12.2021

Ehrenamtlicher Fußballtrainer bindet einem Jungen die Schuhe
Arbeit im Verein ist oft ehrenamtlich und damit ein Beitrag für die Gemeinschaft.

Nachwuchs trainieren, die Wettkämpfe organisieren, Gemeinsachft stiften - all das und vieles mehr leisten Vereine häufig ehrenamtlich. Deshalb räumt ihnen das Steuerrecht besondere Vorteile ein.

Körperschaftsteuererklärung für Vereine

Vereine müssen eine sogenannte Körperschaftsteuererklärung abgeben. Dabei gibt es vieles zu beachten. Die Steuererklärung kann auch elektronisch abgegeben werden. Mithilfe von "ELSTER", der elektronischen Steuererklärung, lässt sich viel Zeit sparen. Welche Unterlagen Vereine brauchen, wie man sich auf der Plattform als Verein anmeldet, was zu beachten ist, erläutern Experten des Finanzministeriums im Video. Das Video finden Sie untern auf dieser Seite.

Broschüren und Leitfaden zum Nachlesen

Neben dem Video stellt das Land weitere Informationen bereit:

  • Broschüre zum Steuerrecht für Vereine: Sie beantwortet Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung und gibt Rechenbeispiele sowie Musterdokumente an die Hand.
  • Leitfaden zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung des Landes Niedersachsen: Der Text bietet einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur abgeschlossenen Körperschaftsteuererklärung und gilt auch in Schleswig-Holstein
  • Auch die Folien aus dem Vortrag stehen zum Ausdrucken zur Verfügung.

Zur Informationsseite

Erklärvideo: Steuererklärung per ELSTER abgeben

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