Der echte Norden ist ein Land des Ehrenamts: Rund eine Million Schleswig-Holsteiner engagieren sich unter anderem in einem der mehr als 17.000 Vereine. Der Staat fördert das durch eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen. Doch den Kassenwarten der Vereine stellen sich viele Fragen, wenn es um die Abgaben geht: Welche Steuern betreffen sie? Wann müssen Sponsorenleistungen versteuert werden?
Am Mittwoch, den 27. November, findet eine Veranstaltung zum Thema "Steuerrecht für Vereine" statt. Im Bürgerhaus Kronshagen beantworten Finanzministerin Monika Heinold und ihre Experten aus dem Finanzministerium von 19 bis 21.30 Uhr geduldig alle Fragen. "Mit dieser Veranstaltung wollen wir dazu beitragen, das oftmals komplizierte Steuerrecht anschaulich zu erklären und so die Arbeit von Vereinen und Verbänden zu erleichtern", sagt Heinold.
Eindrücke vergangener Veranstaltungen
Steuertipps für Vereine: Vereinstour 2017
Fragen über Fragen – Das Land hilft
In der rund zweistündigen Veranstaltung erwarten die Besucher Kurzvorträge und anschließende Fragerunden zu den wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit, zur Abzugsfähigkeit von Spenden, zum Verein als Arbeitgeber und zur Umsatzsteuer. Dabei geht es nicht nur darum, Fragen zu beantworten sondern auch in den Dialog zu kommen: "Es gibt viele Menschen in unserem Land, die sich in den zahlreichen gemeinnützigen Vereinen Schleswig-Holsteins engagieren. Mir ist es wichtig, dass wir mit den Ehrenamtlichen ins Gespräch kommen und dabei auch hören, wo der Schuh drückt", betonte die Finanzministerin.
Wer sich schon vorab informieren will, kann auf die Broschüre "Steuertipps für Vereine" des Finanzministeriums zurückgreifen. Auf 188 Seiten erfahren die Leser alles über die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen und Bestimmungen. So wird zum Beispiel genau erläutert, ob und in welchem Umfang Vereine überhaupt Steuern zahlen müssen. Die Broschüre richtet sich besonders an die Menschen, die sich um die Finanzen in den Vereinen kümmern.
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