Vereine und Verbände schaffen große soziale und wirtschaftliche Werte. Deshalb räumt ihnen das Steuerrecht besondere Vorteile ein. Vereine, die diese Vergünstigungen im Steuerrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Abgabenordnung (AO) regelt, wann der Status der Gemeinnützigkeit gegeben ist. Allerdings enthält die AO viele Bestimmungen, die Laien nicht kennen können, die aber für die Geschäftsführung in Vereinen wichtig sind.
Um Vereinen die Arbeit zu erleichtern, hat das schleswig-holsteinische Finanzministerium die wichtigsten steuerrechtlichen Bestimmungen in der Broschüre "Steuertipps für Vereine" zusammengefasst. Sie beantwortet Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung und gibt Rechenbeispiele sowie Musterdokumente an die Hand.
Noch nicht in der Broschüre enthalten sind die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 und die daraus folgende Aktualisierung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO).
Hinweis:
Vereinen und Verbänden aus Schleswig-Holstein senden wir die Broschüre (Stand Januar 2017) gerne per Post zu.
Die Printversion und die Internetversion der Broschüre werden derzeit überarbeitet. Nach Fertigstellung kann die Broschüre bestellt werden und steht zum Herunterladen zur Verfügung.
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