- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
im Jahr 2023 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig beschlossen, die Rolle unserer Finanzverwaltung in der Zeit des Nationalsozialismus wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Ich danke der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg, insbesondere Prof. Dr. Marc Buggeln und Dr. Hanno Balz, für ihre sorgfältige Arbeit. Ebenso gilt mein Dank dem Beirat aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik für die konstruktive Begleitung des Projektes und allen weiteren Beteiligten, die dazu beigetragen haben, diese Forschung zu ermöglichen, einige der Beiratsmitglieder aus den Landtagsfraktionen werden gleich nach
mir sprechen.
Das Ergebnis des Forschungsprojektes ist diese Studie, rund 100 Seiten plus Anhänge, die ich Ihnen allen wirklich zur Lektüre empfehle. Eine fünfminütige Rede kann ihrem Inhalt niemals gerecht werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
zentrale Erkenntnis der Studie: Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Jüdinnen und Juden, Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma in Schleswig-Holstein mit staatlicher Legitimation systematisch beraubt, entrechtet, finanziell ausgeplündert und schließlich deportiert. Beamte der Finanzverwaltung – und hier muss ich nicht gendern, denn es sind uns tatsächlich nur Männer bekannt – spielten eine wichtige Rolle in dieser Eskalation der Gewalt. Das Ausmaß der Empathielosigkeit, mit der sie dabei vorgingen, wird in den von sorgsam geführten Akten aus dieser Zeit deutlich – soweit diese Akten überhaupt noch existieren, denn im letzten Kriegsjahr wurde gezielt versucht, die Spuren des Handelns
systematisch zu vernichten.
Die meisten der beteiligten Täter kamen übrigens nach 1945 zurück in ihre alten Ämter, verantwortlich damit auch für den Prozess der „Wiedergutmachung“. Aus den Akten wissen wir, dass diese Verfahren auf Seiten der Finanzbehörden von einer generellen
Abwehrhaltung und einer oft aggressiven Skepsis gegenüber den Antragstellerinnen und -stellern geprägt waren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
nun kann man fragen: Wozu diese Studie? Wen überraschen diese Ergebnisse noch? Dass die deutsche Verwaltung zwischen 1933 und 1945 eine ganz wesentliche Stütze der Diktatur war, wissen wir längst – und dass die Entnazifizierung in Schleswig-Holstein gescheitert ist, ist ebenfalls bekannt.
Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass diese Aufarbeitung wichtig bleibt, gerade in einer Zeit, in der nur noch wenige Zeitzeuginnen und -zeugen selbst vom Leid und Unrecht berichten können. Diese Studie macht abermals deutlich: Ein Staat kann Unrecht nicht nur durch offensichtliche, brutale Gewalt ausüben – sondern auch durch Verwaltung. Am Schreibtisch. Durch Akten. Durch Vorschriften und Bürokratie. Durch scheinbar routinemäßige Entscheidungen. Gerade darin liegt die besondere Gefährlichkeit.
Alle Finanzbeamten im sogenannten Dritten Reich – ungeachtet ihrer Überzeugung und Motivation, bei denen es tatsächlich Unterschiede gab – handelten in einem System, das Unrecht zur Norm gemacht hatte. Und erschütternd ist: Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem einer von ihnen sein Handeln im Nachgang bereut oder hinterfragt hätte.
Alle Finanzbeamten im sogenannten Dritten Reich – ungeachtet ihrer Überzeugung und Motivation, bei denen es tatsächlich Unterschiede gab – handelten in einem System, das Unrecht zur Norm gemacht hatte. Und erschütternd ist: Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem einer von ihnen sein Handeln im Nachgang bereut oder hinterfragt hätte.
Demokratische Institutionen sind nur so stark wie die Menschen, die sie tragen und verteidigen. Das ist hier und heute leicht gesagt – in einem Parlament, in dem wir uns zwar gerne und gut streiten, uns aber immer sicher sein können, dass uns gegenüber auch ein überzeugter Demokrat, eine überzeugte Demokratin steht. Das ist ein großes Glück. Aber es ist eben keine Garantie für alle Zeiten.
Diese Studie erinnert uns daran, dass staatliche Macht immer, immer, immer an Werte gebunden sein muss – in der Politik ohnehin, aber eben auch in der staatlichen Verwaltung. Für unsere Steuerverwaltung bedeutet das: Fachliche Professionalität, Verantwortung und Haltung können nicht voneinander getrennt werden. Sie müssen zusammengedacht und gelebt werden. Deshalb werden wir die Ergebnisse dieser Studie auch in die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden einfließen lassen, damit die historische Aufarbeitung Teil unserer Verwaltungskultur wird. Nicht aus Misstrauen gegenüber unserem Staat – sondern aus Verantwortung für ihn.
Vielen Dank.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Sünje Muxfeldt| Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
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