Finanzministerin Silke Schneider: „
Die Eckwerte sind ein zentraler Schritt bei der Aufstellung des Haushalts. Das Haushaltsjahr 2027 weist zum jetzigen Stand eine Lücke von rund 818 Millionen Euro auf. Die Landesregierung wird daher weiter konsolidieren. Gleichzeitig investieren wir auch im kommenden Jahr erheblich in die Modernisierung des Landes und machen Schleswig-Holsteins Infrastruktur stark für die Zukunft.“
KIEL. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider die Eckwerte für den Haushalt 2027 und für die Finanzplanung bis 2035 beschlossen. Der Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2027 ist für Ende Juni dieses Jahres geplant.
Hierzu sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Auf Grundlage der Eckwerte werden die vorläufigen Budgets für die einzelnen Ministerien festgelegt. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Landesregierung den vereinbarten Konsolidierungspfad weiter verfolgen muss. Die noch offene Finanzierungslücke muss aufgelöst werden und erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung. Darüber wird die Landesregierung in den kommenden Wochen beraten.“
Die bereinigten Einnahmen steigen im Jahr 2027 gegenüber dem Jahr 2026 um rund 276 Millionen Euro auf 17,7 Milliarden Euro. Dies ist in erster Linie auf steigende Steuereinnahmen entsprechend der Oktober-Steuerschätzung 2025 zurückzuführen. Die bereinigten Ausgaben steigen im Jahr 2027 gegenüber dem Jahr 2026 um 227 Millionen Euro auf rund 18,39 Milliarden Euro. Im Jahr 2027 ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 678 Millionen Euro vorgesehen. Hierin enthalten ist auch die Nutzung der Möglichkeit zur strukturellen Neuverschuldung in Höhe von rund 529 Millionen Euro. Die Zinsausgaben in 2027 liegen bei rund 560 Millionen Euro. Hierin enthalten sind auch die Zinsmehrausgaben durch die Schuldenübernahme aus dem Zukunftspakt II UKSH.
Die Höhe der Investitionen steigt auf über zwei Milliarden Euro. Die Investitionsquote im Jahr 2027 beträgt 11,2 Prozent. Darin enthalten sind Investitionsmittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen und Klimaneutralität in Höhe von rund 407 Millionen Euro (davon entfallen rund 214 Millionen Euro auf den kommunalen Anteil).
Mit dem Haushalt 2026 wurde begonnen, die großen Investitionsmaßnahmen des Landes aus den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts in den Einzelplan 16 umzusetzen. So wurden mit dem Haushalt 2026 bereits Maßnahmen im Umfang von rund 347 Millionen Euro aus anderen Einzelplänen in den Einzelplan 16 übernommen. Mit den Eckwerten 2027 ff. werden weitere rund 3,27 Milliarden Euro in den Einzelplan 16 umgesetzt. Das Programmvolumen von IMPULS 2040 wächst auf rund 16,5 Milliarden Euro an.
Mit der Aufstellung der Eckwerte für das kommende Haushaltsjahr werden auch die Eckwerte für die Finanzplanung fortgeschrieben. Hierzu betonte Finanzministerin Schneider: „Wir stehen in den kommenden Jahren vor maximal großen Herausforderungen. Bis zum Jahr 2035 fehlen im Haushalt aufwachsend über 2 Milliarden Euro. Allein in 2027 liegt der Handlungsbedarf bei 818 Millionen Euro. Das liegt unter anderem an deutlich steigenden Personalausgaben durch die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation, höheren Sozialausgaben etwa bei der Eingliederungshilfe, steigenden Zinsausgaben und deutlich aufwachsenden Mindereinnahmen durch Steuerentlastungsmaßnahmen. All dies schlägt sich in der Finanzplanung sichtbar nieder und setzt auch künftigen Haushalten klare Grenzen.“
Durch den aktuellen Beschluss zur Alimentation des Bundesverfassungsgerichts und den entsprechenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ergibt sich für das Jahr 2027 trotz Vorsorge in Höhe von rund 262 Millionen Euro ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von rund 243 Millionen Euro im Einzelplan 11 sowie rund 12 Millionen Euro im Einzelplan 07 für die Hochschulen.
Bei der Eingliederungs- und Sozialhilfe erhöhen sich die Bedarfe durch steigende Personal- und Energiekosten, einem Anstieg der Fallzahlen sowie einer veränderten Altersstruktur der Leistungsberechtigten. Daher werden die Mittel im Jahr 2027 um 8 Prozent (für EGH) bzw. 7,1 Prozent (für Sozialhilfe) erhöht. Für 2027 ergibt sich in der Eingliederungshilfe ein Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr von rund 80 Millionen Euro und in der Sozialhilfe von rund 11 Millionen Euro. Zusätzlich wird die Vorsorge von 75 Millionen Euro um 156 Millionen Euro auf 231 Millionen Euro im Jahr 2027 erhöht.
Auch die Steuermindereinnahmen aus dem Aktivrentengesetz sowie dem Steueränderungsgesetzes 2025 wirken sich auf die Eckwerte und die weitere Finanzplanung aus. Für das Jahr 2027 werden hierdurch Mindereinnahmen von rund 13 Millionen Euro (durch die Aktivrente) und rund 74 Millionen Euro (u.a. durch die höhere Entfernungspauschale und die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie) erwartet. In den Folgejahren steigen diese Mindereinnahmen noch weiter an. Hinzu kommen aufwachsend bis 2032 erhebliche Steuermindereinnahmen durch das Investitions-Sofortprogramm des Bundes (u.a. vorgesehene schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028).
Haushaltsdaten (PDF, 129KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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