- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
die heutige Debatte über die Haushaltswahrheit und -klarheit und die im Antrag der FDP-Fraktion aufgeworfenen Fragen sind für mich als Finanzministerin von fundamentaler Bedeutung!
Es wird behauptet, dass die Landesregierung nicht mit den „richtigen Zahlen“ arbeitet und eine ungenaue Haushaltsplanung betreibt.
Doch ich möchte an dieser Stelle unmissverständlich klarstellen, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein sich strikt an das Haushaltsgrundsätzegesetz hält.
Das heißt: Der Haushalt wird nach den dort verankerten Grundsätzen aufgestellt, bewirtschaftet und am Ende erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses nach diesen Grundsätzen.
Der Haushaltsplan ist eine sorgfältige Prognose, in der wir die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr planen. Es ist die Grundlage für die Ressorts, um ihre Ausgaben zu definieren und die finanziellen Mittel sinnvoll einzusetzen. Nach intensiver Beratung im Finanzausschuss wird der Entwurf vom Parlament beschlossen. Der Haushaltsplan ist eine Ermächtigung Mittel auszugeben, jedoch keine Verpflichtung.
Und es ist ganz normal, dass es im Laufe eines Jahres zu Abweichungen vom Haushaltsplan kommen kann. Es ist keine Unregelmäßigkeit, sondern Bestandteil der Haushaltsführung, dass ein „Bodensatz“ verbleibt, weil erfahrungsgemäß nicht alle Mittel abgerufen werden können.
Unabhängig davon ist es manchmal aber auch erforderlich, vorsorglich finanzielle Mittel einzuplanen, manchmal auch erst im Laufe eines Haushaltsjahres, wenn zusätzliche Belastungen zu erwarten sind, deren genaue Höhe noch nicht feststeht. Diese Vorsorgen sind im Landeshaushalt explizit auszuweisen und sind vom Parlament zu beschließen.
Genau das ist mit den Nachträgen 2025 erfolgt. Die Nachträge hatten nicht das Ziel, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 punktgenau vorherzusagen. Sie waren vielmehr eine Reaktion auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Notkredit 2024, auf die Notwendigkeit, die globale Minderausgabe aufzulösen und auf erforderliche Nachfinanzierungen. Insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und als Folge der für alle Länder und den Bund unerwarteten Alimentationsentscheidung des BVerfGs.
Die Nachträge waren daher unvorhergesehene, aber notwendige Anpassungen des Haushalts aufgrund veränderter Bedarfe.
Soweit möglich, hat die Landesregierung bei dieser Gelegenheit auch schon Minderbedarfe und Mehreinnahmen mit berücksichtigt. Dass sich zum Jahresende 2025 ein deutlich positiver Haushaltsabschluss ergeben würde, war in der konkreten Höhe hingegen zum Zeitpunkt des Einreichens der Nachträge nicht erkennbar.
Nun noch ein besonderes Wort zu den Mehreinnahmen aus Steuern:
Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen orientieren wir uns jedes Jahr an der Steuerschätzung des Vorjahres. Diese Vorgehensweise ist festgelegt. Und diese Verfahrensweise halten wir auch konsequent ein. Dies hat uns auch der Landesrechnungshofs in seiner Prüfung ausdrücklich so bescheinigt - als transparent und korrekt.
Die Steuermehreinnahmen in 2025 waren erfreulich, haben aber keinen zusätzlichen Ausgabenspielraum geschaffen, denn es waren im Wesentlichen konjunkturelle Steuereinnahmen. Das folgt den Regeln der Schuldenbremse.
Konjunkturelle Steuereinnahmen führen erst einmal dazu, dass sich spiegelbildlich die Möglichkeit, konjunkturelle Kredite aufzunehmen, entsprechend reduziert. Ist die Möglichkeit einer konjunkturellen Kreditaufnahme bei Null, müssen die weiteren Steuermehreinnahmen für die Tilgung der bisherigen konjunkturellen Kredite verwendet werden. Und das ist keine politische Entscheidung, keine Wahl, die ich hier als Finanzministerin treffe, sondern auch dies folgt den Regeln der Schuldenbremse.
Die Steuermehreinnahmen in 2025 führten also allein dazu, dass wir - anders als zu Beginn des Jahres erwartet - keine konjunkturellen Schulden aufgenommen haben und sogar unseren Schuldenstand reduzieren konnten. Hieraus hätte daher weder der Notkredit 2024 getilgt noch eine Rücklage für die Besoldung gebildet werden können.
Zu der Kritik, warum die Landesregierung für den 2. und 3. Nachtrag das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung nicht mit berücksichtigt hat, ist Folgendes zu sagen: Änderungen im Jahresverlauf gehören nicht in Nachträge, wenn sie, wie ich es eben für die Steuereinnahmen begründet habe, weder Auswirkungen auf den Ausgaberahmen des laufenden Jahres noch auf offene Handlungsbedarfe haben.
Beim Thema Rücklagen kann ich Ihnen versichern, dass ich jede beantragte Rücklagenbildung sehr genau geprüft habe und dies auch weiterhin tue. Sehr bewusst haben wir in 2025 die Anforderungen an die Rücklagenbildung sogar noch einmal restriktiver formuliert: Nahezu 95 Prozent der gebildeten Rücklagen basieren daher auf rechtlichen Verpflichtungen oder zweckgebundenen Einnahmen wie z.B. Bundesmitteln oder EU-Finanzierungen. Ganz sicher werden dadurch also keine unnötigen Spielräume im Haushalt geschaffen.
Meine Damen und Herren,
die Jahresabschlüsse sind aus den vorgenannten Gründen das Ergebnis einer vorausschauenden, verantwortungsbewussten und transparenten Haushaltsplanung, die den finanziellen Spielraum unseres Landes optimal nutzt und gleichzeitig die Haushaltsklarheit und -wahrheit gewährleistet.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Sünje Muxfeldt| Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |