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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Die Steuer macht jetzt das Amt – Pilotprojekt startet in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 09.04.2026

KIEL. Für die Steuererklärung 2025 stehen vielen Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein gleich zwei neue Services zur Verfügung: Mit dem app-basierten Angebot „Steuererklärung mit einem Klick“ und dem Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ wird die Steuererklärung im Norden einfacher und bürgernäher.

Die Steuerpflichtigen bei der ungeliebten Abgabe einer Steuererklärung entlasten – dieses gemeinsame Ziel verfolgen alle Steuerverwaltungen der Länder. Mit der gemeinsamen Software-Entwicklung im KONSENS-Verbund setzt die Steuerverwaltung bereits seit zwei Jahrzehnten auf gemeinsame digitale Lösungen und nimmt damit in der öffentlichen
Verwaltung eine Vorreiterrolle ein.

In diesem Frühjahr geht die Steuerverwaltung weitere Schritte voran, um die Abgabe der Steuererklärung noch einfacher zu machen – davon profitieren auch zahlreiche Steuerpflichtige in Schleswig-Holstein:

„Steuererklärung mit einem Klick“– „MeinELSTER+“-App vereinfacht die Erstellung der Steuererklärung

Im Juli 2026 startet das im KONSENS-Verbund unter Federführung von Bayern entwickelte Serviceangebot in der “MeinELSTER+“-App für eine erste Nutzergruppe deutschlandweit. Mit der neuen Funktion kann die eigene Steuererklärung mit wenigen Klicks erledigt werden. Dafür stellt das Finanzamt die bereits vorliegenden Daten (zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Sozialversicherungsbeiträge) in der “MeinELSTER+“-App bereit und erstellt einen Vorschlag für eine Steuererklärung.

Die Nutzerinnen und Nutzer können diesen zur Abgabe digital bestätigen oder im Rahmen ihrer Erklärung anpassen. In einem ersten Schritt richtet sich dieses Angebot an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und solche Alterseinkünftebeziehende, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte haben. Weitere Voraussetzung ist ein ELSTER-Nutzerkonto und der Download der „MeinELSTER+“-App.

Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ kommt nach Schleswig-Holstein

Zusätzlich erproben mehrere Länder das ergänzende Serviceangebot „Die Steuer macht jetzt das Amt“ – darunter auch Schleswig-Holstein. Im Rahmen des Pilotprojekts zur sogenannten Amtsveranlagung erhalten ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im April erstmals einen Vorschlag für ihren Einkommensteuerbescheid 2025 – ganz ohne zuvor eine eigene Steuererklärung einreichen zu müssen. Der Vorschlag wird zusammen mit einem Informationsschreiben per Post übermittelt. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mit dem Vorschlag einverstanden sind, müssen sie lediglich bis zum 31. Juli 2026 zustimmen – entweder digital über einen QR-Code oder durch Rückversand des beigefügten Antwortschreibens. Die Steuererklärung gilt dann als eingereicht.

Finanzministerin Silke Schneider sagt: „Mit dem KONSENS-Verbund setzt die Steuerverwaltung bereits seit Jahren auf gemeinsame digitale Lösungen und übernimmt damit eine Vorreiterrolle. Mit dem aktuellen Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ testen wir ein zusätzliches Serviceangebot für mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Dazu gehören Rentnerinnen und Rentner und Pensionierte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und keine weiteren Einkünfte versteuern müssen.“

Schleswig-Holstein folgt damit Hessen, das bereits 2025 das Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ erfolgreich pilotiert hat. Auch Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg schließen sich in diesem Frühjahr an.

Infografik zu den drei Schritten im Pilotprojekt "Die Steuer macht jetzt das Amt"
So einfach funktioniert die Zustimmung zum Pilotprojekt. Bitte klicken, um die Infografik vollständig zu öffnen.

Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zur Amtsveranlagung und der App-Anwendung „Steuererklärung mit einem Klick“ werden dazu beitragen, niederschwellige Angebote in Zukunft einer noch breiteren Nutzergruppe anbieten zu können. Ziel beider Serviceangebote ist ein möglichst einfaches und bürgerfreundliches Besteuerungsverfahren, das den Aufwand für viele Menschen reduziert und zugleich Rechtssicherheit gewährleistet. Das Ziel bleibt klar: weiterhin nach dem Prinzip „Einer für Alle“ und im KONSENS-Verbund die Digitalisierung noch weiter voranzutreiben für eine bürgerfreundlichere Einkommensteuerveranlagung.

„Unser Ziel ist es, die Steuererklärungspflicht erheblich zu vereinfachen und den Menschen spürbare Erleichterung zu verschaffen. Gleichzeitig sammeln wir – ergänzend zu der neuen App-Funktion – wertvolle Erfahrungen, um das Besteuerungsverfahren für alle Bundesländer noch effizienter und bürgernäher zu gestalten“, sagt Finanzministerin Silke Schneider.

Fragen und Antworten

Worum geht es nun bei der Ausweitung des Pilotprojekts?

Als Ergänzung zu der neuen Funktion in der „MeinELSTER+“-App ist das Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ entstanden. Im Rahmen dieses Projekts übernimmt das Finanzamt die Erstellung eines Vorschlags für die Festsetzung der Einkommensteuer für 2025 für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.

Wenn Sie ein Anschreiben erhalten haben und das Angebot nutzen möchten, können Sie Folgendes tun:

Schritt 1:

Prüfen Sie den Vorschlag:

  • Sind die Angaben im Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid richtig?
  • Sind alle steuerrelevanten Einkünfte aufgeführt? Ist dies nicht der Fall, sind Sie – wie bisher auch – zur Abgabe einer eigenen Steuererklärung verpflichtet.

Schritt 2:

Wenn Sie weitere steuermindernde Aufwendungen wie Spenden, Handwerkerrechnungen etc. geltend machen wollen, müssen Sie eine eigene Steuererklärung abgeben. Der Service kommt für Sie dann nicht in Frage. Wenn Sie mit dem Festsetzungsvorschlag einverstanden sind, stimmen Sie einfach zu. Dazu scannen Sie den QR-Code oder schicken das beigefügte Antwortschreiben unterschrieben zurück.

Damit haben Sie eine Steuererklärung abgegeben. Ihre Pflicht ist erledigt.

Schritt 3:

Machen wir für Sie: Der Steuerbescheid kommt zeitnah zu Ihnen.

Wer erhält einen Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2025?

Für das Pilotprojekt wurden Steuerpflichtige ausgewählt, von denen mutmaßlich alle relevanten Steuerdaten vorliegen, die für den Vorschlag erforderlich sind. Das sind vor allem Daten, die der Steuerverwaltung von Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber, Renten- und Krankenversicherung) elektronisch übermittelt wurden. Angeschrieben werden Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und/oder eine Rente bzw. Pension bezogen haben, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und nicht steuerlich beraten oder vertreten werden. Eine Anmeldung oder Bewerbung für das Projekt ist nicht möglich.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Versand der Festsetzungsvorschläge an die Bürgerinnen und Bürger beginnt ab Mitte April 2026. Die aktive Zustimmung zu dem Festsetzungsvorschlag kann bis zum 31. Juli 2026 digital über den individuellen QR-Code auf dem beigefügten Antwortschreiben oder alternativ per Post über das vorausgefüllte Antwortformular erfolgen.

Was ist zu tun, wenn trotz abgegebener Einkommensteuererklärung 2025 ein Vorschlag übermittelt wird?

Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen Vorschlag für einen Steuerbescheid erhalten haben, obwohl sie bereits eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgegeben haben, liegt eine zeitliche Überschneidung zwischen dem Versand des Vorschlags für den Steuerbescheid und dem Eingang der Steuererklärung vor. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts weiter veranlassen. Das Finanzamt berücksichtigt die Angaben der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025.

Was passiert wenn keine Zustimmung erteilt wird?

Sollten die Bürgerinnen und Bürger mit dem Vorschlag nicht einverstanden sein, sind sie weiterhin zur Abgabe einer Steuererklärung über die üblichen Wege verpflichtet. Das gilt insbesondere dann, wenn zusätzliche Aufwendungen geltend gemacht werden sollen oder wenn die in dem Vorschlag enthaltenen Daten unrichtig oder unvollständig sind. In diesem Fall ist keine Rückmeldung zum Vorschlag erforderlich. Die gesetzliche Abgabefrist endet am 31. Juli 2026.

Was ist der Unterschied zu der „Steuererklärung mit einem Klick“ in der „MeinELSTER+“-App?

Zentral für die digitale Vereinfachung im Einkommensteuerbereich ist das im Rahmen von KONSENS von Bayern entwickelte Serviceangebot „Steuererklärung mit einem Klick“. Es steht ab Juli den ersten ELSTER-Nutzenden in der „MeinELSTER+“-App zur Verfügung. Die neue Funktion wird als digitaler Service innerhalb des ELSTER-Systems eingeführt, um die Abgabe der Einkommensteuererklärung zu vereinfachen. Dieses Angebot bedient im ersten Schritt zunächst ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und solche Alterseinkünftebeziehende. Anders als „Die Steuer macht das Amt“ ist die neue Funktion in der „MeinELSTER+“-App kein Pilotprojekt, sondern innerhalb von KONSENS entwickelt. Es kommt daher flächendeckend in allen Ländern zum Einsatz. Beide Ansätze nutzen die Digitalisierung, um eine bürgerfreundliche Einkommensteuerveranlagung zu ermöglichen. Erfahrungen aus der Praxis sollen helfen, künftig immer mehr Bürgerinnen und Bürgern niederschwellige Angebote zu bieten.

Was ist KONSENS?

KONSENS steht für KOordinierte Neue Software-ENtwicklung der Steuerverwaltung. Dahinter steht der zentrale IT-Verbund von Bund und Ländern, der seit 2007 die steuerliche Softwarelandschaft in Deutschland vereinheitlicht. Ziel ist es, ländereigene Anwendungen durch moderne, zentrale Verfahren abzulösen, um weitere Arbeitsabläufe zu digitalisieren, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltung effizienter zu gestalten. Dieses gemeinsame Vorhaben hat die digitalen Voraussetzungen geschaffen, relevante Daten besser verfügbar zu machen und Abläufe durch Automatisierung zu beschleunigen. Das seit 20 Jahren gelebte Prinzip der gemeinsamen Software-Entwicklung ist beispielgebend für die Verwaltungsdigitalisierung.

Zusätzliche Informationen zum Pilotprojekt finden Sie unter: schleswig-holstein.de - Finanzministerium

Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an ihr zuständiges Finanzamt wenden: schleswig-holstein.de - Alle Finanzämter

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Sünje Muxfeldt | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Information der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerium_sh | Facebook: https://www.facebook.com/finanzministerium.sh | LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh

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