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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Landesregierung beschließt Entwurf für zweiten Nachtragshaushalt 2025 und Finanzplanung bis 2034

Finanzministerin Silke Schneider: „Mit dem zweiten Nachtragsentwurf lösen wir wie geplant den für nichtig erklärten Notkredit 2024 ab. Außerdem haben wir, trotz steigender Ausgaben, den Handlungsbedarf in Höhe von 247 Millionen auf 55 Millionen Euro reduzieren können. Ziel der Landesregierung ist, den verbleibenden Betrag bis zum Jahresende vollständig aufzulösen.“

Letzte Aktualisierung: 14.10.2025

KIEL. Die Landesregierung hat heute (14. Oktober) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider den Gesetzentwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt 2025 und die Finanzplanung bis 2034 beschlossen.

Nachtragshaushalt 2025

Der bisherige Handlungsbedarf von rund 191 Millionen Euro, der durch den ersten Nachtragshaushalt 2025 um rund 56 Millionen Euro auf rund 247 Millionen Euro gestiegen war, kann durch den zweiten Nachtragsentwurf deutlich verringert werden.

Es ist geplant, die zusätzliche Möglichkeit der strukturellen Neuverschuldung in Höhe von rund 521,5 Millionen Euro vollständig zu nutzen. Davon sollen knapp 492 Millionen Euro verwendet werden, um den ehemaligen Notkredit von 2024, den das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt hat, abzulösen. Diese strukturelle Neuverschuldung für Schleswig-Holstein kann allerdings erst dann vom Landtag beschlossen werden, wenn das Ausführungsgesetz zur Grundgesetzänderung verabschiedet worden ist. Die entsprechende Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 17. Oktober 2025 geplant.

Die Nettokreditaufnahme im Haushalt 2025 wird in der Folge um rund 38,5 Millionen Euro auf rund 675 Millionen Euro steigen.

Finanzministerin Silke Schneider sagte dazu: „Wir lösen den Notkredit aus 2024 mit dem zweiten Nachtragsentwurf 2025 vollständig ab. Dafür nehmen wir neue Kredite auf; anders ist diese schnelle Ablösung des ehemaligen Notkredits 2024 nicht möglich.“

Weitere Änderungen im zweiten Nachtragsentwurf:

Die Ermächtigung für eine TCTF-Förderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung einer Batteriezellenfabrik in Heide wird gestrichen, da sie nicht mehr erforderlich ist. Die Ermächtigung soll gleichermaßen mit der Nachschiebeliste auch im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 entfallen.

Die Landespolizei hat ein Konzept zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr erarbeitet, das sich nun in der Beschaffung befindet. Dafür wurden insgesamt über 5 Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025 zur Verfügung gestellt. Zur Verstärkung dieser Maßnahmen im Bereich der Drohnenabwehr bei der Polizei werden Verpflichtungsermächtigungen für weitere Anschaffungen erteilt. Dadurch kann diese Beschaffung bereits dieses Jahr auf den Weg gebracht werden. 

„Die zunehmende Bedrohung durch Drohnen und die wachsende Zahl an Sichtungen zeigen deutlich: Schleswig-Holstein muss jetzt in moderne Drohnenabwehr investieren, um kritische Infrastruktur zu schützen, die öffentliche Sicherheit zu stärken und im Ernstfall schnell reagieren zu können. Es ist  wichtig, dass wir hier als Land zügig aktiv werden, daher haben wir die nötigen Mittel über eine Verpflichtungsermächtigung bereits fest eingeplant“, hebt Silke Schneider hervor.

Des Weiteren kommt es in einigen Bereichen zu Mehrausgaben infolge von Kostensteigerungen besonders bei den Sozialausgaben. Die größten Posten sind:

  • Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionskostenförderung, da die Investitionskosten im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege durch eine zunehmende Anzahl Pflegebedürftiger sowie allgemeiner Kostensteigerungen ansteigen (rund 4,2 Millionen Euro);

  • Erstattung von Kosten von Trägern der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Der Mehrbedarf entsteht durch einen verstärkten Eingang von Abrechnungen aus Vorjahren, die Abarbeitung bestehender Rückstände sowie deutlich gestiegene Fallkosten (30 Millionen Euro);

  • Erstattung der Kosten der Eingliederungshilfe (129,2 Millionen Euro) sowie der Sozialhilfe an die Kommunen (13,3 Millionen Euro). Seit der Reform des Bundesteilhabegesetzes ist es bundesweit zu Kostensteigerungen gekommen. Die bisher angenommenen Kostensteigerungen werden deutlich überschritten. Hier können die Auflösung einer Vorsorge in Höhe von 18,5 Millionen Euro und die Absenkung eines Titels für sonstige sozialgesetzliche Leistungen in Höhe von 5 Millionen Euro gegengerechnet werden.



Dem stehen Minderbedarfe und Einnahmeerhöhungen gegenüber, die von der Staatskanzlei und den Ressorts gemeldet wurden. Zu den größten Posten gehören:

  • die Minderbedarfe bei der Förderung im Bereich Kita nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (17,4 Millionen Euro) und Erstattungen von Leistungen im Rahmen der Aufnahme und Verteilung von Migrantinnen und Migranten (12,7 Millionen Euro);

  • ein geplantes Förder-Projekt zur Dekarbonisierung der Wirtschaft wird vorerst nicht umgesetzt (29,4 Millionen Euro)

  • die Hochschulvereinbarung Schleswig-Holstein, da der tatsächliche Bedarf für Besoldungs- und Tarifsteigerungen geringer ausfiel, als in der ursprünglichen Prognose vorgesehen war (17,7 Millionen Euro)

  • Minderbedarfe bei den Bewirtschaftungsleistungen der GMSH (10 Millionen Euro).

Hinzu kommen aus allen Ressorts viele kleinere Minderbedarfe. Diese folgen daraus, dass zum Herbst eines Jahres genauere Einschätzungen zu Mittelabflüssen möglich sind. Auf diese Weise kann der Haushalt insgesamt um rund 98 Millionen Euro entlastet werden.

Zusätzlich sind im Einzelplan 11 (Allgemeine Finanzverwaltung) verschiedene Minderbedarfe festzustellen: So werden 48,3 Millionen Euro der globalen Mehrausgaben für Personalausgaben nicht mehr benötigt. Ebenfalls nicht mehr erforderlich ist die Entnahme aus der in 2023 gebildeten Rücklage zur Deckung der Mehrausgaben für Besoldungs- und Versorgungsanpassung und Tarifsteigerungen in 2025 in Höhe von 105 Millionen Euro, da die entsprechenden Mehrausgaben aus vorhandenen Mittel gedeckt werden können. Die Vorsorgen in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Mehrausgaben im Digitalpakt Schule 2.0 werden in diesem Jahr nicht benötigt. Außerdem können die Zinsausgaben um 20 Millionen Euro reduziert werden, da das Land sich im Vollzug günstiger finanzieren konnte als geplant. Des Weiteren wurde der Abstand zur Verfassungsgrenze, der mit der Verabschiedung des Haushalts noch in Höhe von 8,8 Millionen Euro bestand, zu Gunsten der Notkreditabwicklung aufgelöst.

Damit verringert sich der Handlungsbedarf insgesamt um rund 191,9 Millionen Euro. Es verbleibt eine globale Minderausgabe von rund 55,1 Millionen Euro, die bis zum Ende des Jahres 2025 aufgelöst werden muss.

Wasserfallgrafik
Handlungsbedarfe

Finanzministerin Silke Schneider: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir den Handlungsbedarf auflösen können. Die Ausgaben sind in einigen Bereichen wie der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe zwar deutlich gestiegen. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass zum Ende des Jahres nicht alle geplanten Ausgaben in voller Höhe umgesetzt werden.“

Der Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts wird voraussichtlich am 6. November 2025 im Finanzausschuss und im Novemberplenum im Landtag beraten werden.

Finanzplan 2025 bis 2029 und Fortschreibung der Finanzplanung bis 2034

Die Landesregierung hat heute auch der von Finanzministerin Silke Schneider vorgelegten Finanzplanung bis zum Jahr 2034 zugestimmt. Hierzu sagte Schneider: „Die finanzielle Lage des Landes bleibt auch in den kommenden Jahren anspruchsvoll. Daher führen wir mit diesem Finanzplan die Konsolidierung fort und setzen zugleich einen klaren Schwerpunkt auf nachhaltige Infrastruktur, Bildung und digitale Zukunftstechnologien.“

Ausgangspunkt für die Aufstellung der Finanzplanung ist der Haushaltsentwurf 2026 und die Steuerschätzung von Mai 2025 unter Berücksichtigung beschlossener und geplanter Steuerrechtsänderungen des Bundes, wie unter anderem das Investitionssofortprogramm sowie die geplante Erhöhung der Entfernungspauschale und die geplante Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für die Gastronomie (Steueränderungsgesetz 2025).

Der zweite Nachtragshaushaltsentwurf ist in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt.

Die Finanzplanung zeigt die noch bestehenden Handlungsbedarfe für die kommenden Jahre auf. Der noch offene Handlungsbedarf steigt in der Finanzplanung von rund 44 Millionen Euro in 2026 - ohne Berücksichtigung weiterer Konsolidierungsbeiträge - auf rund 1,1 Milliarden Euro in 2034 an. „Obwohl wir die strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit für die Länder in vollem Umfang eingeplant haben und unseren Konsolidierungspfad konsequent weiterverfolgen, bleiben die Lücken in den künftigen Haushaltsjahren groß. Es braucht dringend wirtschaftliches Wachstum und gezielte Reformen, die Steuerschlupflöcher schließen, beispielsweise bei der Erbschaftsteuer“, betonte Schneider.


Verbleibende Handlungsbedarfe nach Konsolidierung in Mio. Euro *

HHE

MFP

MFP

MFP

FP

FP

FP

FP

FP

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034‍

43,7

269,5

281,0

318,9

306,1

332,3

540,4

516,1

481,5

*In den Zahlen sind bereits die Konsolidierungsbeiträge berücksichtigt.

 

Hierin bereits in Abzug gebrachter noch offener Konsolidierungspfad

HHE

MFP

MFP

MFP

FP

FP

FP

FP

FP

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034‍

0

200

400

500

600

600

600

600

600‍

Zugesagte Kompensationsmittel durch den Bund für das Investitionssofortprogramm sind noch nicht vollständig etatreif und konnten daher nur teilweise in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Es ist aber absehbar, dass diese Mittel die Handlungsbedarfe in den Jahren bis 2029 reduzieren werden.

Die bereinigten Einnahmen steigen im Planungszeitraum 2026 bis 2034 von
r
und 16,9 Milliarden Euro um rund 2,7 Milliarden Euro auf rund 19,6 Milliarden Euro an. Die bereinigten Ausgaben steigen im Planungszeitraum 2026 bis 2034 von rund 17,8 Milliarden Euro um rund 2,4 Milliarden Euro auf rund 20,2 Milliarden Euro an.

Die Personalausgaben steigen von rund 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf rund 7,0 Milliarden Euro im Jahr 2034 an. Für künftige Tarifsteigerungen und Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ist zusätzlich eine Vorsorge eingestellt.

Der kommunale Finanzausgleich steigt von rund 2,6 Milliarden Euro in 2026 auf rund 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2034.

Die Investitionsausgaben sinken bis 2034 auf rund 1,5 Milliarden Euro von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2026. Das Absinken der Investitionsausgaben ab dem Jahr 2031 liegt daran, dass in den späteren Jahren der Finanzplanung die hinzukommenden Investitionsmaßnahmen noch nicht ausgeplant und ausgabeseitig vollständig bezifferbar sind sowie aus den noch nicht abschließend bezifferbaren Bundesfinanzhilfen im Zusammenhang mit der sozialen Wohnraumförderung.

In den Investitionsausgaben noch nicht enthalten sind zudem die Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Auch dadurch werden die Investitionsausgaben und damit die Investitionsquote im Zeitraum der Finanzplanung voraussichtlich wieder deutlich steigen.

Die Zinsausgaben liegen im Jahr 2026 bei rund 550 Millionen Euro und im Jahr 2034 bei rund einer Milliarde Euro. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die derzeit eingeplante Inanspruchnahme der strukturellen Neuverschuldungsmöglichkeit aus dem Strukturkomponenten-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG).

Anlage:

Haushaltsdatenblatt Zweiter Nachtragshaushalt (PDF, 78KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Haushaltsdatenblatt Finanzplanung (PDF, 82KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Morlin Möller| Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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