Seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken europaweit gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, ob der bei einer Überweisung eingegebene Empfängername mit dem Namen übereinstimmt, der für diese IBAN bei der Bank hinterlegt ist (Verification of Payee, VoP). Das betrifft auch Zahlungen an die Finanzämter.
Auf der Internetseite des Finanzministeriums sind alle Bankverbindungen der Ämter mit korrektem Empfängernamen aufgeführt.
Die grundsätzliche Systematik aller Empfängernamen ist "Finanzamt X".
Das X steht für das jeweilige Finanzamt, z.B. Bad Segeberg, Eckernförde-Schleswig, Elmshorn, Flensburg, Dithmarschen, Nordfriesland, Itzehoe, Kiel, Lübeck, Neumünster, Ostholstein, Plön, Ratzeburg, Rendsburg, Stormarn, Pinneberg.
Bitte beachten Sie dies bei Überweisungen an Ihr Finanzamt.
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