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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Vereinbarung zwischen dem Land, dem DGB und dem dbb für moderne Büro- und Raumkonzepte in der Landesverwaltung

Letzte Aktualisierung: 29.09.2025

KIEL. Finanzministerin Dr. Silke Schneider, der dbb beamtenbund und tarifunion Schleswig-Holstein und der Deutsche Gewerkschaftsbund – Bezirk Nord haben eine gemeinsame Vereinbarung nach § 59 MBG Schl.-H. unterzeichnet. Sie gilt ab dem 1. Oktober und legt einheitliche Rahmenbedingungen für die Einführung moderner Büro- und Raumkonzepte in der Landesverwaltung fest.

Damit werden attraktive Arbeitsbedingungen mit wirksamem Klimaschutz durch eine Reduzierung von Büroflächen verbunden. Silke Schneider hebt hervor: „Wir freuen uns, die Gewerkschaften bei der Einführung moderner Büro- und Raumkonzepte an unserer Seite zu haben. Diese Vereinbarung gibt den Dienststellen Handlungsspielräume bei der Umsetzung und stellt sicher, dass dabei ökologische, organisatorische und arbeitsrechtliche Anforderungen im Einklang stehen. Die Interessenvertretungen werden bei der Umsetzung der Konzepte eng eingebunden. Dadurch wird die Landesverwaltung nicht nur effizienter und nachhaltiger, sondern auch als Arbeitgeber noch attraktiver.“ 

Bereits 2021 hatte sich Schleswig-Holstein mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) zur Reduzierung von Büroflächen verpflichtet und im Rahmen von zwei Kabinettsbeschlüssen diese Verpflichtung weiter konkretisiert. Die Büroraumfläche der Landesverwaltung soll demnach bis 2030 um 20 Prozent und die Nettoraumfläche um 10 Prozent reduziert werden. Bis 2040 soll auch die Nettoraumfläche um insgesamt 20 Prozent reduziert werden. Den Referenzwert bildet jeweils die Fläche pro Landesbediensteten zum 01.01.2019.

Die Vereinbarung ist also ein zentraler Baustein in der Transformation zu einer treibhausgasneutralen Landesverwaltung. Praktische Elemente der Vereinbarung sind u. a. Desk-Sharing mit Clean-Desk-Policy, Raumbuchungs-/Reservierungstools, standardisierte IT-Ausstattung (z. B. Laptops, Dockingstationen, Headsets/Softphones) und die Möglichkeit hybrider Besprechungen. Ausnahmen (z. B. aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen) sowie barrierefreie Arbeitsplätze werden ausdrücklich berücksichtigt. 

Kai Tellkamp, Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion Schleswig-Holstein betont: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung Leitplanken für den unbestreitbaren Handlungsbedarf setzen konnten. Der Handlungsbedarf resultiert auch aus inzwischen etablierten Homeoffice-Modellen sowie aus erforderlichen Modernisierungen der Bürogestaltung in mehreren Dienststellen der Landesverwaltung. Die unverzichtbare Akzeptanz bei den Beschäftigten bedingt, dass deren Anforderungen berücksichtigt werden und dass für Attraktivitätssteigerungen nicht stets der Nulltarif herhalten muss.“ 

Olaf Schwede vom Deutschen Gewerkschaftsbund Nord ergänzt: „Die Einführung moderner Büro- und Raumkonzepte ist für die Beschäftigten mit zahlreichen Veränderungen verbunden. Ziel des DGB ist es, mit der nun vorliegenden Vereinbarung die Rechte der Beschäftigten in diesem Veränderungsprozess zu wahren. Die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen ist nun geregelt. Die Vereinbarung schützt zudem Beschäftigte, die nicht an der Wohnraumarbeit teilnehmen, sowie Beschäftigte, die auf barrierefreie Umgebungen und Assistenz-Technologien angewiesen sind. Interessenvertretungen erhalten bei Bedarf feste Büroräume.“ 

Die Vereinbarung gilt für Landesbehörden im Sinne von § 2 Nr. 11 EWKG. Der Landtag und der Landesrechnungshof können ebenfalls beitreten. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften erarbeitet das zuständige Ressort eine eigene § 57-Dienstvereinbarung. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Morlin Möller| Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
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