KIEL/KRUMMWISCH. Die präzise Ermittlung der Ertragsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen braucht Expertinnen und Experten, die den Boden untersuchen und bewerten. Hier kommen die Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer ins Spiel und leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Finanzämter in Schleswig-Holstein. Die Bodenbewertung ist eine zentrale Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Neben den hauptamtlichen Kräften engagieren sich in Schleswig-Holstein 79 ehrenamtliche Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer, die mit ihrem landwirtschaftlichen Fachwissen und Einsatz dazu beitragen, eine einheitliche und faire Bewertungsgrundlage sicherzustellen.
Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat heute (10. September) ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Bodenschätzerinnen und Bodenschätzern bei einem gemeinsamen Rundgang über eine landwirtschaftliche Fläche in Krummwisch im Kreis Rendsburg-Eckernförde begleitet. Dabei wurden die verschiedenen Methoden der Bodenbewertung anschaulich erläutert.
Finanzministerin Silke Schneider lobte den Einsatz und sagte: „Die genaue Wertermittlung der Böden ist entscheidend für eine faire Grundsteuer. Ich danke unseren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bodenschätzerinnen und Bodenschätzern für ihr großes Engagement und ihre wichtige Arbeit. Wie ich höre, sind die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler oft noch über das 80. Lebensjahr hinaus tätig - das ist wirklich beeindruckend. Für die Finanzämter im Land liefern sie mit ihren Bewertungen eine unverzichtbare Datengrundlage
.“
Ehrenamtlichen Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer sind meistens erfahrene Landwirtschaftsmeister und werden vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband ausgewählt. Sie arbeiten in Teams zusammen mit den hauptamtlichen Schätzerinnen und Schätzern und entscheiden gemeinsam über die Bodenbewertung. So ist sichergestellt, dass auch die aktuellen landwirtschaftlichen Entwicklungen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Wie gehen Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer bei der Bewertung vor?
Die Bodenschätzung erfolgt bundesweit nach einer einheitlichen Methode und bewertet die natürlichen Ertragsbedingungen der landwirtschaftlichen Böden. Diese Daten werden kontinuierlich fortgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet das Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) sowie die dazugehörigen Verwaltungsrichtlinien.
Im praktischen Ablauf führen die Bodenschätzer vor Ort Bodenuntersuchungen durch: Sie entnehmen Bohrproben oder legen Profilgruben aus, um Bodenart, Bodenqualität und weitere standortbezogene Faktoren wie Wasserverhältnisse zu beurteilen. Diese Erkenntnisse werden systematisch dokumentiert und fließen in die Bodenbewertung ein. Ehrenamtliche Bodenschätzerinnen und Bodenschätzer bringen durch ihre Erfahrungen im landwirtschaftlichen Bereich oft ein besonders feines Gespür für lokale Boden- und Klimabedingungen mit und unterstützen so die hauptamtlichen Sachverständigen.
In Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Bodenschätzung von 1935 bis 1939 und von 1948 bis 1951 durchgeführt. Dazu wurden alle 50 Meter Bohrproben gezogen oder einen Meter tiefe Profilgruben ausgehoben. Der fruchtbarste Boden in Deutschland wurde mit 100 Bodenpunkten bewertet und lag in der Magdeburger Börde. Alle anderen Böden Deutschlands müssen sich daran messen. Ackerböden können zwischen 7 und 100 Punkte erreichen, Grünlandböden zwischen 12 und 88.
Da sich Böden stetig weiter entwickeln und sich ihre Ertragsfähigkeit durch Kulturmaßnahmen verändern kann, führen die Finanzämter routinemäßige Überprüfungen der Bodenwerte durch. Außerdem werden auch Neukulturen wie rekultivierte Kiesgruben bewertet.
Eigentümerinnen und Eigentümer können bei den hauptamtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen der Finanzämter eine kostenlose Nachschätzung beantragen, um die Bodenbewertung überprüfen zu lassen.
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