Finanzministerin Silke Schneider: „Durch die zurückgestellte Northvolt-Förderung sowie geringere Versorgungs- und Zinsausgaben können wir auf den Notkredit 2025 verzichten und die verbleibenden Ausgaben aus dem laufenden Haushalt finanzieren.
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KIEL. Auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider hat die Landesregierung heute (24. Juni) einen Gesetzentwurf für einen Nachtragshaushalt 2025 vorgelegt. Demnach wird der aktuelle Notkredit für das Jahr 2025 in Höhe von rund 271 Millionen Euro nicht genutzt.
Finanzministerin Silke Schneider: „Zurzeit ist viel Bewegung in der Finanzpolitik. Wir setzen mit dem jetzigen Entwurf für einen Nachtragshaushalt einen ersten Schritt um – und das noch vor der Sommerpause. Durch die zurückgestellten Northvolt-Fördermittel und geringere Versorgungs- und Zinsausgaben können wir auf den Notkredit 2025 verzichten und die verbleibenden Ausgaben aus dem laufenden Haushalt finanzieren.“
Der im Notkredit 2025 vorgesehene Förderanteil des Landes am Ansiedlungsvorhaben der Batteriezellfertigung „Northvolt Drei“ in Heide in Höhe von rund 136 Millionen Euro wird zurückgestellt. Hintergrund ist, dass derzeit nicht abzusehen ist, ob und wann die Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel erfüllt sein werden. Die Förderzusage der Landesregierung bleibt davon unberührt. Für den Fall, dass wider Erwarten im Jahr 2025 doch eine Auszahlung des Landesanteils notwendig werden sollte, wird über den Nachtragshaushalt im Haushaltsgesetz eine neue Ermächtigungsgrundlage ausgebracht, um die Mittel bereitstellen zu können.
Die restlichen rund 135 Millionen Euro aus den mit Notkredit gekennzeichneten Titeln werden – zusätzlich zu dem bereits bestehenden Handlungsbedarf in Höhe von rund 191 Millionen Euro - als reguläre Ansätze veranschlagt.
Dem gegenüber kann im Entwurf des Nachtragshaushalts eine bedarfsgerechte Absenkung der Ansätze bei den Versorgungsausgaben in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro berücksichtigt werden. Außerdem stehen mittlerweile die Zahlungen aus variablen Verzinsungen des Kredit- und Derivatbestandes für 2025 weitgehend fest, sodass mit dem Entwurf der Ansatz der Zinsänderungsrisiken um 9 Millionen Euro abgesenkt werden kann.
Die im Haushalt zu erwirtschaftende globale Minderausgabe erhöht sich dadurch Stand heute um rund 56 Millionen Euro auf rund 247 Millionen Euro. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die voraussichtlich deutlich gestiegenen Kosten für die Eingliederungshilfe. Die Nettokreditaufnahme sinkt durch die Streichung der Notkreditmittel um rund 272 Millionen Euro auf rund 637 Millionen Euro.
Zu der Erhöhung der globalen Minderausgabe sagte Schneider: „Auch wenn wir den Notkredit in 2025 nicht mehr brauchen, bleibt der Konsolidierungsdruck hoch. Wir werden uns in der Koalition beraten, wie wir die Lücke im Haushalt bis zum Jahresende schließen
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Zweiter Nachtrag im Herbst geplant
Die Rückführung der nichtigen Notkredite aus dem Jahr 2024 in Höhe von rund 492 Millionen Euro wird mit einem zweiten Nachtragshaushalt im Herbst erfolgen, sobald die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für die Verschuldung der Länder in Höhe von 0,35 Prozent des BIP gegeben sind.
Der Entwurf des Nachtragshaushalts wird im nächsten Schritt im Finanzausschuss des Landtages erörtert. Ziel ist die Beratung und Beschlussfassung im Juli-Plenum des Landtages.
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