Finanzministerin Silke Schneider: „Die Eckwerte 2026 stehen. Sie sind eine Momentaufnahme in einer außerordentlich dynamischen finanzpolitischen Lage. Wir werden konsequent konsolidieren und den neuen Finanzrahmen nutzen, um den Sanierungsstau weiter abzubauen.
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KIEL. Die Landesregierung hat heute (08. April 2025) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider die Eckwerte für die Haushaltsaufstellung 2026 und für die weitere Finanzplanung bis 2034 beschlossen. Grundlage dafür sind insbesondere die Steuerschätzung von Oktober 2024, eine erhöhte Kreditaufnahme aufgrund der weiterhin schwachen Konjunktur sowie eine aktualisierte Prognose der Einnahmen und Ausgaben. Der aufgrund der Grundgesetzreform erweiterte Finanzrahmen kann frühestens mit der Haushaltsaufstellung im Sommer 2025 berücksichtigt werden, wenn die ergänzenden bundesgesetzlichen Regelungen dazu vorliegen. Nach ersten Schätzungen, die in den Eckwerten noch nicht berücksichtigt sind, ergeben sich für Schleswig-Holstein zusätzliche Mittel von rund 280 Millionen Euro jährlich über zwölf Jahre aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Darüber hinaus wird das Land jährlich einen zusätzlichen Kreditrahmen von etwa 400-500 Millionen Euro (0,35 % des BIP) nutzen können.
Finanzministerin Schneider: „Die Landesregierung plant, die zusätzlichen
Kredit- und Investitionsmittel in 2026 eins zu eins in die Infrastruktur zu investieren. Ziel ist eine moderne Infrastruktur auf allen staatlichen Ebenen in Schleswig-Holstein bis 2040 – für ein sicheres, klimaneutrales Industrieland. Die Grundgesetzänderung bedeutet für Schleswig-Holstein eine echte Chance, denn die Investitionsbedarfe im Land sind riesig.
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Für 2026 plant die Landesregierung mit bereinigten Einnahmen von rund 16,47 Milliarden Euro und bereinigten Ausgaben von rund 16,56 Milliarden Euro. Die Differenz von rund 90 Millionen Euro ergibt sich aus der Aufnahme von konjunkturell bedingten Krediten in Höhe von rund 140 Millionen Euro abzüglich einer Notkredittilgungsrate von rund 50 Millionen Euro.
Die Landesregierung plant in den Eckwerten 2026 außerdem mit einer globalen Minderausgabe von rund 970 Millionen Euro. Diese beziffert die noch aufzulösende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben, die nicht über Kredite gedeckt wird. Diese weiterhin hohe Differenz ist unter anderem begründet durch die Vorsorge für den kommenden Tarifabschluss, die krisenbedingten Kosten infolge des andauernden Ukraine-Kriegs, die Folgen der Ostseesturmflut, die erheblichen Steuerentlastungen durch jüngste bundesgesetzliche Regelungen, relevante Kosten für die Digitalisierung und weitere ganz erhebliche Infrastrukturbedarfe, insbesondere im Bereich der Krankenhäuser, Hochschulen, Straßen und Klimaschutz sowie unverändert steigende Kosten im Bildungsbereich.
Finanzministerin Schneider: „Wir starten mit einer enormen Finanzierungslücke von rund 970 Millionen Euro in die Haushaltsaufstellung 2026 – das ist eine große Herausforderung. Es bleibt dabei: Haushaltskonsolidierung in Schleswig-Holstein ist weiterhin unerlässlich. Die Landesregierung führt ihren haushaltspolitischen Kurs aus Konsolidieren und Investieren fort.
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Ein erster Teil des Handlungsbedarfs soll bis zur Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2026 durch das Kabinett im Juli 2025 aufgelöst werden, unter anderem durch eine weitere Konsolidierungstranche von rund 200 Millionen Euro, die die Ressorts und die Staatskanzlei erbringen. Der verbleibende Handlungsbedarf wird spätestens mit der Nachschiebeliste im Herbst aufgelöst. Eine wesentliche Rolle werden dabei die Mittel spielen, die dem Land dann durch das Finanzpaket zusätzlich zur Verfügung stehen und den Landeshaushalt deutlich entlasten.
Finanzministerin Schneider: „Auch im Zeitraum 2027 bis 2034 sind signifikante Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben zu erwarten. An dem 2024 begonnenen Konsolidierungspfad halten wir deshalb unbedingt fest – daran ändert auch das Finanzpaket des Bundes nichts.
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Der weitere Fahrplan zur Haushaltsaufstellung 2026:
- Anfang Mai 2025: Die Bundesregierung veröffentlicht ihre sog. Frühjahrsprojektion, gefolgt von der Mai-Steuerschätzung. Die Ergebnisse fließen in den Haushaltsentwurf ein.
- Juli 2025: Das Kabinett entscheidet über den Gesetzentwurf des Haushalts 2026 inklusive Konsolidierungspaket; im Anschluss wird der Entwurf dem Landtag vorgelegt.
- September 2025: Der Landtag berät in erster Lesung über den Gesetzentwurf zum Haushalt 2026.
- November 2025: Die Bundesregierung veröffentlicht ihre sog. Herbstprojektion, gefolgt von der Oktober-Steuerschätzung. Das Kabinett entscheidet über Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2026 und legt diese dem Landtag vor (sog. Nachschiebeliste), in die auch die Ergebnisse der Steuerschätzung einfließen.
- Dezember 2025: Der Landtag berät in zweiter Lesung abschließend über den Haushalt.
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