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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Landesregierung gibt antragsunabhängige Besoldungszusage ab 2025

Zusage der Landesregierung: Neue Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation durch das Bundesverfassungsgericht werden beim nächsten Besoldungsanpassungsgesetz berücksichtigt und rückwirkend ab 2025 auch ohne Antrag übernommen.

Finanzministerin Silke Schneider: „Die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein können sich auf die Landesregierung verlassen. Wir werden die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beim nächsten Besoldungsanpassungsgesetz rückwirkend ab 2025 berücksichtigen. Hierfür braucht es keinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation – die Zusage gilt für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Letzte Aktualisierung: 04.12.2025

KIEL. Finanzministerin Silke Schneider hat im heutigen Finanzausschuss (4. Dezember) über die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation im Land Berlin (durch Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November 2025) auf Schleswig-Holstein informiert. In diesem Zuge hat die Landesregierung zugesagt, die aus dem Beschluss hervorgehenden Parameter und ihre Fortschreibung sowie künftige verfassungsgerichtliche Alimentationsentscheidungen gesetzgeberisch ab 2025 umzusetzen und dementsprechend auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger anzuwenden, ohne dass es einer diesbezüglichen Antragstellung für 2025 bedarf. Die gesetzgeberische Umsetzung wird - nach Vorliegen der Tarifeinigung - durch ein Besoldungsanpassungsgesetz erfolgen, das 2026 in das Parlament eingebracht wird, sowie ggf. über weitere Gesetze zu Besoldungsstruktur und -höhe.

Hierzu sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Die Landesregierung wird die Besoldung ab 2025 bereits nach den neuen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts berechnen und ein entsprechendes Besoldungsanpassungsgesetz auf den Weg bringen. Das wird voraussichtlich noch in 2026 sein, wenn die jetzt anstehenden Tarifverhandlungen abgeschlossen sind.“ Bislang eingegangene Anträge auf amtsangemessene Alimentation, soweit diese seit 2023 noch nicht beschieden sind, und auch künftig eingehende Anträge werden ruhend gestellt, bis eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage geschaffen ist.

Zum Ergebnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagte Finanzministerin Schneider: „Die Landesregierung hat immer auf Grundlage der jeweils gültigen Rechtsprechung und der bisher gültigen Parameter gehandelt. Die Maßstäbe wurden jetzt, vor gut zwei Wochen, durch das Bundesverfassungsgericht grundlegend angepasst. Damit ändert sich auch die bisherige rechtliche Bewertung der Alimentation in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat darauf zügig reagiert, auch wenn weitere Entscheidungen zur Besoldung in Schleswig-Holstein vom Bundesverfassungsgericht noch ausstehen.

Entwurf für einen dritten Nachtragshaushalt 2025 Die Landesregierung hatte bereits am Dienstag (2. Dezember) mit einem Entwurf für einen dritten Nachtragshaushalt 2025 auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den damit absehbar verbundenen Anpassungen der Besoldung und Versorgung auch in Schleswig-Holstein reagiert. Um voraussichtliche Mehrbedarfe bei der Besoldung und Versorgung für 2025 und 2026 im Haushaltsjahr 2026 finanzieren zu können, sieht der Entwurf vor, dass Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss in 2025 einer zweckgebundenen Rücklage bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro zugeführt werden können.

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