KIEL. Die Landesregierung hat heute (2. Dezember) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider den Gesetzentwurf für einen dritten Nachtragshaushalt 2025 beschlossen. Damit reagiert die Landesregierung auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (veröffentlicht am 19. November durch Beschluss vom 17. September) zur amtsangemessenen Alimentation und den damit absehbar verbundenen Anpassungen der Besoldung und Versorgung auch in Schleswig-Holstein. Um die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes voraussichtlich ergebenden Mehrbedarfe für 2025 und 2026 im Haushaltsjahr 2026 finanzieren zu können, sieht der Entwurf für einen dritten Nachtragshaushalt vor, dass Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss in 2025 einer zweckgebundenen Rücklage bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro zugeführt werden können.
Finanzministerin Silke Schneider betonte: „Der Beschluss aus Karlsruhe setzt ganz neue Maßstäbe für die Berechnung der Besoldung aller Länder. Auch wenn bei dieser Entscheidung Berlin im Fokus steht, hat diese grundlegende Bedeutung und damit auch für Schleswig-Holstein. Unser Ziel ist es, in 2026, nach Vorliegen des Tarifabschlusses, ein Besoldungsänderungsgesetz auf den Weg zu bringen, bei dem wir bereits die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Mit dem Entwurf eines dritten Nachtragshaushalts schaffen wir die Grundlage, mögliche Jahresüberschüsse für dieses Ziel einzusetzen. Wir stellen damit als Folge der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts frühzeitig die Weichen für absehbar erforderliche Anpassungen für die Jahre 2025 und 2026.“
Nach ersten Schätzungen geht die Landesregierung davon aus, dass die bereits getroffene Vorsorge für die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen im Zuge einer Übertragung der Tarifergebnisse, nicht ausreichen.
Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett kann noch eine rechtzeitige Beratung im Finanzausschuss und eine anschließende Beschlussfassung im Dezember-Plenum (10. bis 12. Dezember 2025) erreicht werden. Die Finanzministerin wird den Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 04. Dezember 2025 über die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts informieren und das weitere Vorgehen erläutern.
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