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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Positive Oktober-Steuerschätzung 2025: Steuereinnahmen steigen in den Jahren 2025 bis 2029 erheblich

Letzte Aktualisierung: 04.11.2025

Finanzministerin Silke Schneider: Die Steuereinnahmen steigen im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung spürbar. Dadurch entfällt die Möglichkeit zur konjunkturellen Schuldenaufnahme. Nach mehreren Jahren mit nur mäßig wachsenden Steuereinnahmen sind das gute Nachrichten für Schleswig-Holstein. Wir wissen aber schon jetzt, dass die Lücken in den Haushalten der kommenden Jahre groß bleibenauch durch geplante und noch nicht berücksichtigte Steuerrechtsänderungen des Bundes. Daher werden wir unseren Konsolidierungspfad weiter konsequent verfolgen.“

KIEL. Finanzministerin Silke Schneider hat heute (4. November 2025) die regionalisierten Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung für Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung von 2025 steigt die Einnahmeprognose für das Jahr 2025 um rund 296 Millionen Euro, in 2026 um rund 299 Millionen Euro, in 2027 um rund 216 Millionen Euro, in 2028 um rund 105 Millionen Euro und im Jahr 2029 um rund 96 Millionen Euro. Insgesamt steigen die Steuereinnahmen im Zeitraum 2025 bis 2029 im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung um rund 1,1 Milliarde Euro an.

Zu den Gründen sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Die Prognosen für die wirtschaftliche Lage entwickeln sich besser als noch im Frühjahr gedacht. Zusätzlich werden insbesondere bei der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer höhere Einnahmen erwartet. Das ist ein erster Schritt, aber noch kein Grund um sich zurückzulehnen. Bund und Länder müssen weiter alles dafür tun, die Wirtschaft zu stabilisieren und zu stärken, um diese positive Entwicklung zu festigen.“

Neben den Steuereinnahmen ist die Finanzkraft des Landes mit der Oktober-Steuerschätzung spürbar gestiegen. Dies führt zu geringeren Bundesergänzungszuweisungen und zu einem geringeren Anteil an der Umsatzsteuer im System des Finanzkraftausgleichs.

Steuerschätzung Oktober 2025 (Land)
Steuerschätzung Oktober 2025 (Land)

In der Steuerschätzung enthalten sind die Mittel des Bundes für Kindertagesstätten („Kita-Qualitätsgesetz“), die der Bund den Ländern zweckgerichtet zur Verfügung stellt, aber über die Umsatzsteuer verteilt. Auch Steuerrechtsänderungen wie das Investitionssofortprogramm und die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 des Bundes, das die Kompensation der Kommunen für Mindereinnahmen aus dem Investitionssofortprogramm regelt, sind bereits berücksichtigt.

Weitere geplante Steuerrechtsänderungen des Bundes sind noch nicht in der Oktober-Steuerschätzung enthalten. Hierzu zählen die mit dem Steueränderungsgesetz 2025 geplante Anhebung der Pendlerpauschale sowie die geplante Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie und der Gesetzentwurf zur Aktivrente. Sollten diese, wie geplant, umgesetzt werden, erwartet das Land jährlich Mindereinnahmen in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrags.

Die konjunkturelle Kreditaufnahmemöglichkeit entwickelt sich wie folgt: In diesem Jahr entsteht aufgrund der Steuermehreinnahmen eine konjunkturelle Tilgungsverpflichtung von rund 10 Millionen Euro. In 2026 sinkt die konjunkturelle Verschuldungsmöglichkeit gegenüber dem Haushaltsentwurf 2026 um rund 208 Millionen Euro. Gegenüber der Finanzplanung 2025 steigt sie in 2027 um rund 6 Millionen Euro, in 2028 um rund 39 Millionen Euro, in 2029 um rund 62 Millionen Euro.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzung, der Steuerrechtsänderungen und der Anpassungen der konjunkturellen Verschuldungsmöglichkeiten reduzieren sich - wenn die Steuerschätzung so eintritt, wie jetzt angenommen - die bisherigen Handlungsbedarfe in den kommenden Jahren wie folgt: in 2027 um rund 252 Millionen Euro, in 2028 um rund 268 Millionen Euro, in 2029 um rund 320 Millionen Euro. 

Hierzu Silke Schneider: „Erfreulich ist, dass sich durch die voraussichtlichen Steuermehreinnahmen eine positive Wirkung auf die kommenden Haushalte ergibt. Dadurch entstehen aber vorerst keine großen Spielräume für zusätzliche Ausgaben, weil trotzdem eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben bleiben wird, die es zu schließen gilt.“

Auswirkungen auf die Kommunen

Auch für die Kommunen ergeben sich Steuermehreinnahmen. Für die originären Steuereinnahmen der Kommunen wird im Jahr 2025 ein Aufkommen von rund 4,9 Milliarden Euro geschätzt. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung ist dies eine Steigerung in 2025 um rund 162 Millionen Euro. Im Jahr 2026 ergibt sich Steigerung um rund 169 Millionen Euro, in 2027 um rund 196 Millionen Euro, in 2028 um rund 199 Millionen Euro und in 2029 um rund 228 Millionen Euro.

Der Anstieg der Steuereinnahmen ist im Wesentlichen auf deutlich gestiegene Einnahmen bei der Gewerbesteuer und Mehreinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer zurückzuführen. Von letzteren erhalten die Kommunen 15 Prozent. Zudem sind die Kompensationsmittel des Bundes für die Mindereinnahmen der Kommunen durch das Investitionssofortprogramm bereits berücksichtigt und erhöhen so die Einnahmen aus der Umsatzsteuer.

Für das Gesamtaufkommen (inkl. des kommunalen Finanzausgleichs - KFA) wird für das Jahr 2025 von rund 7,2 Milliarden Euro ausgegangen. Gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung ist dies ein Zuwachs in 2025 um rund 198 Millionen Euro. In 2026 steigen die erwarteten Einnahmen der Kommunen gegenüber der Mai-Steuerschätzung um rund 210 Millionen Euro, in 2027 um rund 234 Millionen Euro, in 2028 um rund 217 Millionen Euro und in 2029 um rund 244 Millionen Euro. Das Einnahmeniveau wird dann im Jahr 2030 bei rund 8,7 Milliarden Euro liegen.

Steuerschätzung Oktober 2025 (Kommunen)
Steuerschätzung Oktober 2025 (Kommunen)

Anlagen:

Bundesergebnis Steuerschätzung Oktober 2025 (PDF, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Landesergebnis Steuerschätzung Oktober 2025 (PDF, 18KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kommunen Ergebnis Steuerschätzung Oktober 2025 (PDF, 58KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Sünje Muxfeldt| Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail:

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