Finanzministerin Silke Schneider: „Mit dem Entwurf steuern wir verantwortungsvoll nach und sichern auch in Krisenzeiten Investitionen für die Zukunft.
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KIEL. Die Landesregierung hat heute (15. Oktober 2024) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider den Gesetzentwurf für einen Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Hierzu Finanzministerin Silke Schneider: „Mit dem Entwurf steuern wir verantwortungsvoll nach und sichern auch in Krisenzeiten Investitionen für die Zukunft. Wir stärken IMPULS, senken die Zinsausgaben, passen den Notkredit 2024 bedarfsgerecht an und setzen die erforderliche Sondertilgung des Notkredits 2023 um.“
Der Nachtragsentwurf sieht folgende Änderungen zum Haushalt 2024 vor:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden dem Sondervermögen Energie- und Wärmwende, Klimaschutz und Bürgerenergie insgesamt 350,7 Millionen Euro, davon rund 299,7 Millionen Euro aus dem Ukraine-Notkredit, zugeführt. Diese Notkreditmittel sind im Jahr 2023 nicht verwendet worden und müssen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 der Sondertilgung zugeführt werden. Da Teile der Mittel des Sondervermögens aber bis in das Jahr 2024 hinein fest angelegt waren, wird dieser Schritt jetzt im Nachtragshaushalt abgebildet und die Tilgung entsprechend vorgenommen.
Der Entwurf sieht außerdem eine Absenkung des Notkredits 2024 um rund 327 Millionen Euro vor. Nach einer Überprüfung der Bedarfe für das laufende Jahr wurde in den Ressorts festgestellt, dass die veranschlagten Notkreditmittel in diesem Jahr nicht in voller Höhe erforderlich sein werden. Das wird mit dem Nachtragshaushalt angepasst. Durch die Absenkung des Notkredits können für die Folgejahre ab 2025 die Zinsausgaben um rund 20 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden.
Zudem besteht in 2024 ein geringerer Finanzierungsbedarf bei den Zinsen. Hier können zum einen die Zinsausgaben im laufenden Jahr um 12 Millionen Euro abgesenkt werden und zum anderen die Entnahme aus der Zinsausgleichsrücklage um 8 Millionen Euro erhöht werden kann, da sich die Zinsänderungsrisiken aus Optionen reduziert haben. Im Ergebnis ergibt sich eine Entlastung um 20 Millionen Euro.
Hinzu kommen in 2024 Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Flächen in Brunsbüttel in Höhe von 9,7 Millionen Euro.
Des Weiteren wird die Vorsorge für Grund- und Kinderfreibeträge in Höhe von 19,8 Millionen Euro in 2024 nicht benötigt. Hintergrund ist, dass der entsprechende Gesetzentwurf des Bundes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 den Landeshaushalt in diesem Jahr nicht mehr betrifft. Aus den dadurch freigewordenen Mitteln können anderweitige notwendige Mehrbedarfe gedeckt werden, insbesondere im Bereich der Beihilfe (10,0 Millionen Euro), für Heilfürsorge und Sonderkuren (2,4 Millionen Euro) und Ausgaben zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (850 000 Euro).
Im Ergebnis kann beim Sondervermögen IMPULS die vorgesehene Entnahme um rund 40 Millionen Euro abgesenkt werden.
Ziel ist es, dass der Entwurf für den Nachtragshaushalt im November vom Parlament verabschiedet wird.
Hier geht es zur Anlage: Haushaltsdatenblatt
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