BERLIN. Der Bundesrat hat heute (23.11.) den auf Initiative von Schleswig-Holstein eingebrachten gemeinsamen Länderantrag zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk beschlossen. In einem gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wird der Bundestag aufgefordert, die Abgabenordnung entsprechend zu ändern. „Im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge. Mit ihrem ehrenamtlichen
Engagement
leisten Freifunk-Initiativen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Das verdient unsere Unterstützung
“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Freifunk-Initiativen widmen sich dem Aufbau und Betrieb offener und kostenfreier WLAN-Zugänge, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Ziel ist neben dem Aufbau lokaler und dezentraler Netzwerke die Stärkung digitaler Teilhabe. „Freifunk-Initiativen sorgen dafür, dass der Internetzugang unabhängig vom Geldbeutel möglich wird und tragen damit zur Chancengleichheit bei. Besonders in der Flüchtlingshilfe haben sich in den vergangenen Jahren viele Freifunk-Initiativen
engagiert
, indem sie Unterkünfte mit WLAN versorgt haben
“, so Finanzministerin Heinold.
Mit einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen Begünstigungen bei der Körperschaft- sowie bei der Gewerbesteuer einher. Darüber hinaus ermöglicht die Gemeinnützigkeit den Freifunk-Initiativen, Spendenbescheinigungen auszustellen, sodass Spenderinnen und Spender ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können.
Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen wurde bereits 2017 unter anderem von Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht und beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag jedoch nicht abgeschlossen und fiel somit der Diskontinuität anheim.
Medieninformation vom 23.11.2018 zum Herunterladen.
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