Kiel. Finanzministerin Monika Heinold hat heute die vom Kabinett am Dienstag beschlossenen Prioritäten für das neue Infrastrukturprogramm IMPULS vorgelegt. Mit dem Programm sollen der im Infrastrukturbericht festgestellte Sanierungsstau abgebaut sowie die im IMPULS-Bericht benannten neuen Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden. In den ersten drei Jahren des Programmverlaufs sollen ab 2018 mindestens insgesamt 450 Mio. Euro Landesmittel verbaut werden.
Finanzministerin Monika Heinold: „Das Kabinett hat seine Hausaufgaben gemacht und die Prioritäten für die ersten drei Jahre des Programms gesetzt. Damit können wir in die weiteren Planungsprozesse einsteigen. Mit IMPULS machen wir unser Land fit für die Zukunft.“
Mit der Errichtung eines neuen Sondervermögens wird die Voraussetzung für eine flexible Mittelbereitstellung geschaffen – ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Infrastrukturpaket. Denn insbesondere bei großen Baumaßnahmen, die längere Vorlaufzeiten brauchen und bei denen sich die Mittelabflüsse in den einzelnen Jahren erfahrungsgemäß verschieben können, sichert Flexibilität die Planungssicherheit. Das Sondervermögen soll von der IB.SH im Auftrag des Finanzministeriums verwaltet werden.
Finanzministerin Monika Heinold: „Planungssicherheit und Flexibilität gehen bei IMPULS Hand in Hand. Gibt es Verzögerungen, können Haushaltsmittel auch im nächsten Jahr genutzt werden. Andere Investitionen lassen sich dann wiederum vorziehen. So funktioniert moderne Politik in Zeiten der Schuldenbremse.“
Bis 2010 war es dem Land möglich, sich für Investitionen zu verschulden. Mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ist das nicht mehr möglich. Jetzt müssen alle Ausgaben, auch für den Bau von Straßen und Hochschulen, innerhalb der erlaubten Ausgabegrenze getätigt werden.
Finanzministerin Monika Heinold: „Um dieser Vorgabe Rechnung zu tragen, brauchen wir für große Investitionen neue Finanzierungsinstrumente. Und dafür legen wir mit IMPULS die Grundlage. Wichtig ist, dass wir gleichzeitig die parlamentarische Gestaltung und Kontrolle sicherstellen.“
Um das Sondervermögen zu errichten, braucht es ein Errichtungsgesetz. Ministerin Heinold hat dazu allen Fraktionen einen Gesetzentwurf als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt, der eine transparente Darstellung der jeweiligen Ausgaben im Haushalt vorsieht und es ermöglicht, ab 2015 strukturelle Haushaltsüberschüsse in das neue Sondervermögen einzubringen. Voraussetzung ist, dass das Land im Haushaltsabschluss ohne neue Schulden auskommt.
In den Jahren 2018-2020 sollen nach bisheriger Planung 450 Mio. Euro Landesmittel zum Abbau des im Infrastrukturbericht festgestellten Sanierungsstaus und für neu geplante Investitionsbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung der Mittel ergibt sich aus dem Bericht. Gesamtvolumen und Finanzierung wurden mit dem im September vom Kabinett beschlossenen Finanzplan beschrieben.
Finanzministerin Monika Heinold: „Mit IMPULS schaffen wir ein atmendes System, das sich an den tatsächlichen Bedarfen orientiert und in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterentwickeln wird.“
Die bereits bestehenden Sondervermögen zur Verbesserung der Landes-Infrastruktur (Hochschulsanierung, Energetische Sanierung [PROFI], Zentrales Grundvermögen zur Behördenunterbringung [ZGB], Verkehrsinfrastruktur und Breitband) sind bereits zu einem Großteil mit Maßnahmen belegt und sollen planmäßig zu Ende geführt werden.
Anlagen:
- Übersicht zur Mittelverteilung Phase I (s. folgende Seite)
- IMPULS Programm (siehe angehängte Datei)
Übersicht zur Mittelverteilung Phase I (2018-2020)
Sanierung Infrastruktur
gemäß
Infrastrukturbericht
|
Phase I
|
Investitions-
volumen
|
2018
|
2019
|
2020
|
in Mio. Euro |
Straßen, Radwege, Brücken,
Tunnel |
143,9 |
53,5 |
54,0 |
36,4 |
Häfen |
1,5 |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
Hochschulen -
UKSH Medizinische
Forschung |
59,0 |
17,3 |
19,4 |
22,3 |
Zusätzliche
Bauunterhaltung |
27,0 |
8,0 |
9,5 |
9,5 |
Außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen |
1,0 |
0,5 |
0,5 |
|
Krankenhäuser
Landesanteil [1] |
75,0 |
25,0 |
25,0 |
25,0 |
Krankenhäuser
kommunaler Anteil [2] [3] |
75,0 |
25,0 |
25,0 |
25,0 |
UKSH Krankenversorgung |
31,1 |
9,1 |
1,5 |
20,5 |
IT-Netze |
12,0 |
4,0 |
4,0 |
4,0 |
Justizvollzugsanstalten |
15,0 |
5,0 |
5,0 |
5,0 |
Kultur |
7,4 |
1,3 |
4,3 |
1,8 |
Summe Sanierung gem.
Infrastrukturbericht
|
447,9
|
149,2
|
148,7
|
150,0
|
Neu geplante
Investitionen
|
Phase I
|
Investitions-
volumen
|
2018
|
2019
|
2020
|
in Mio. Euto |
Erstaufnahme-
einrichtungen/
Erstattungen an das Sonder-
vermögen Hochschul-
sanierung |
35,0 |
13,0 |
11,0 |
11,0 |
Überbetriebliche
Berufsbildungsstätten |
2,7 |
1,5 |
0,6 |
0,6 |
Kommunale Sportstätten
inkl.
Schwimmsportstätten |
6,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
Weitere neu geplante Investitionen
(Digitale Agenda, Klimaneutrale
Liegenschaften,, Olympia,
Barrierefreiheit, Lärmschutz) |
33,4 |
9,3 |
12,7 |
11,4 |
Summe Neu geplante
Investitionen
|
77,1
|
25,8
|
26,3
|
25,0
|
|
|
|
|
|
Summe Sanierung +
Neu geplante Investitionen
|
525,0
|
175,0
|
175,0
|
175,0
|
[1] In der Tabelle sind Durchschnittswerte von 25 Mio. Euro pro Jahr berücksichtigt.
[2] In der Tabelle sind Durchschnittswerte von 25 Mio. Euro pro Jahr berücksichtigt.
[3] Die Kommunen sind, wie im Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgesehen, mit 50 % am Krankenhausbau zu beteiligen. Hierzu werden derzeit Abstimmungsgespräche zwischen dem MSGWG und den Kommunen geführt
Zum Herunterladen:
Medieninformation vom 05. November 2015
Programm IMPULS 2030
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