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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Die Finanzverwaltung im Nationalsozialismus

Ein neuer Forschungsbericht befasst sich mit der Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2026

Welche Rolle spielten die Finanzbehörden in Schleswig-Holstein bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma zur Zeit des Nationalsozialismus? Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung beauftragt, dies wissenschaftlich aufzuarbeiten (Drucksache 20/811 neu). Nun liegen die Ergebnisse vor.

Schwarz-weiß-Fotografie der späteren Oberfinanzdirektion in Kiel
Das Landesfinanzamt Schleswig-Holstein in Kiel, Ecke Adolfstraße/Lornsenstraße. Diese Aufnahme zeigt den Zustand von 1933. 

Die Studie wurde erstellt durch die Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History (frzph) der Europa-Universität Flensburg, maßgeblich von Prof. Dr. Marc Buggeln und Dr. Hanno Balz.

Begleitet wurde das Forschungsprojekt durch einen Beirat aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft.

Die Beiratsmitglieder

Viktoria Ladyshenski (Geschäftsführerin Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein) 
Kelly Laubinger (Sinti Union SH)
Walter Pannbacker (Antisemitismusbeauftragter des Landesverbandes für jüdisches Leben)
Rolf Schlotter (Stellv. Landesvorsitzender Verband Deutscher Sinti und Roma Schleswig-Holstein

Prof. Dr. Uwe Danker (Universität Flensburg)
Marlies Fritzen (Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten)
Uta Körby (Gegen das Vergessen e.V.)
Prof. Dr. Birthe Kundrus (Universität Hamburg)
Dr. Christian Meyer-Heidemann (Landesbeauftragter für politische Bildung)
Katja Schmitz-Dräger (freie Historikerin)
Dr. Gerhard Ulrich (Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus)

Uta Wentzel (CDU)
Eka von Kalben (GRÜNE)
Beate Raudies (SPD)
Christopher Vogt (FDP)
Anne Riecke (FDP)
Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Gabriele Kötschau (MdL a.D.)
Burkhard Peters (MdL a.D.)

Über die Studie

Für die Erstellung der Studie stand nur eine sehr begrenzte Aktenlage zur Verfügung. Das liegt daran, dass im letzten Kriegsjahr der größte Teil der Akten, die Auskunft über Ausplünderung und Vernichtung von rassistisch Verfolgten geben konnte, systematisch vernichtet wurde.

In der Studie wird dennoch deutlich, dass die Beamten der Oberfinanzbehörde, der Finanzämter und des Zolls sich im nationalsozialistischen Staat in vielen Fällen an der Verdrängung von Minderheiten aus dem Wirtschaftsleben und ihrer finanziellen Ausplünderung mitschuldig gemacht haben. Dabei folgten die Beamten in der Regel den Anweisungen des Reichsfinanzministeriums und den oftmals ad-hoc erlassenen Gesetzen des NS-Staates.

Betroffen waren davon 1.940 Jüdinnen und Juden, 491 Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma, die vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein lebten.

Beginn der Diskriminierung

Eine steuerliche Diskriminierung setzte schon bald nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten ein. 1935 wurde angeordnet, dass jüdische Steuerzahlende gesondert erfasst werden sollten, da von ihnen im Fall einer Auswanderung die sogenannte „Reichsfluchtsteuer“ von 25 Prozent des Vermögens zu zahlen war. Darüber hinaus sahen sich Jüdinnen und Juden in zunehmendem Maße durch die Verweigerung steuerlicher Vergünstigungen diskriminiert.

Bei der Anwendung der Verordnungen im Alltag zeigten sich die Finanzbeamten bemüht, die diskriminierenden Maßnahmen möglichst reibungslos umzusetzen und zeigten darüber hinaus mitunter auch Eigeninitiative.

Angetrieben wurden sie dabei vom Präsidenten des Landesfinanzamts Schleswig-Holstein, Theodor Hillmer (1933 – 1936) und dessen Nachfolger Richard Giese, dem Oberfinanzpräsidenten Nordmark (1936-1943). Beide waren überzeugte Nationalsozialisten und betrieben die „Gleichschaltung“ der Behörde. Giese ermahnte beispielsweise die Leiter der Finanzämter, sie sollten dafür sorgen, dass in ihren Behörden „ein guter nationalsozialistischer Geist herrschen“ sollte.

Schwarz-weiß-Fotografien von Dr. Hillmer und Richard Giese
Der Präsident des Landesfinanzamts Schleswig-Holstein, Dr. Theodor Hillmer (1933-1936), und dessen Nachfolger Richard Giese (1936-1943).

Finanzbehörden als Institutionen der Überwachung und Ausbeutung

Die Finanzbehörden und insbesondere die Zollfahndungsstellen entwickelten sich nun nicht nur zu Institutionen der finanziellen Ausbeutung, sondern auch der Ausforschung und Überwachung.

Der Zugriff auf den Besitz von Jüdinnen und Juden war ab dem Jahr 1936 total: Es wurden „Sicherungsanordnungen“ erlassen, die den freien Zugriff auf die eigenen Vermögenswerte untersagten. Diese befanden sich inzwischen auf sogenannten „Sperrkonten“.

Selbst um kleine Beträge ausgezahlt zu bekommen, mussten jüdische Kontoinhaberinnen und -inhaber um Freigabe bei der Devisenstelle im Oberfinanzpräsidium bitten, um etwa dem Sohn 10,- RM zu seinem Geburtstag überweisen zu dürfen.

Bei der mitunter willkürlichen Bewilligung oder Ablehnung solcher Anträge zeigte sich die individuelle Macht der Finanzbeamten gegenüber den Verfolgten.

Ein Genehmigungsbescheid von 1939 auf vergilbtem Papier
Sämtliche persönlichen Vermögenwerte von Jüdinnen und Juden wurden auf sogenannten "Sperrkonten" verwahrt, über die sie nicht mehr frei verfügen konnten.

Der Verdacht des „Devisenvergehens“ wurde auch immer wieder gegenüber Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma erhoben, die von den Behörden pauschal als nicht sesshaft angesehen wurden.

So kam es gegenüber Angehörigen dieser Minderheiten häufiger zu Kontrollen durch Zollgrenzschutzbeamte. Auch wurden ihnen bald keine Wandergewerbescheine mehr ausgestellt, so dass viele um ihre Erwerbsmöglichkeiten im Handel gebracht wurden.

Die weitere Verfolgung und Ausplünderung der deutschen Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma erfolgte allerdings, anders als bei Jüdinnen und Juden, nicht durch die Finanzbehörden, sondern durch Polizei und Gestapo.

Sonderabgabe von 20 Prozent des Vermögens für jüdische Steuerzahlende nach 1938

Neben den Erfahrungen einer entgrenzten Gewalt in der Pogromnacht am 9. November 1938, verschärfte sich in der Folge auch die Politik des Zugriffs auf den Besitz von Jüdinnen und Juden.

Zum ersten Mal wurde nun mit der Einführung der sogenannten „Judenvermögensabgabe“ eine Sonderabgabe von 20 Prozent des Vermögens für jüdische Steuerzahlende erlassen, welche von den örtlichen Finanzämtern eingefordert wurde.

Zudem wurden Jüdinnen und Juden durch Anordnung von Hermann Göring gezwungen, bis 1939 ihre Geschäfte aufzugeben. Da die meisten der noch in Schleswig-Holstein verbliebenen Angehörigen der jüdischen Minderheit sich inzwischen um eine Auswanderung bemühten, verkauften sie auch ihren Hausbesitz meist weit unter Wert an private Profiteure.

Erst nachdem das Finanzamt die „Judenvermögensabgabe“ und die „Reichsfluchtsteuer“ aus dem Verkaufserlös abgezogen hatte, wurde eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der ein Ausreisevisum beantragt werden konnte.

Diese bürokratische Prozedur wurde von den Finanzbeamten akribisch ausgeführt und nahm meist eine lange Zeit in Anspruch, welche die verzweifelt auf ihre Visafreigabe wartenden Verfolgten zu Beginn der 1940er Jahre nicht mehr hatten.

Deportationen ab Dezember 1941

Das letzte Kapitel der Verfolgung der Schleswig-Holsteinischen Jüdinnen und Juden stellten die Deportationen im Dezember 1941 dar. Nun sollte der noch verbleibende Sitz der Deportierten an das Reich fallen.

Auf Seiten der jüdischen Opfer stellte diese Maßnahme den Schlusspunkt ihrer Beraubung dar. Sowohl Sparguthaben, als auch Wertpapiere, Grundbesitz, Pensionen, Versicherungen, aber eben auch Möbel, Wäsche und Kleidung wurde von den Finanzbehörden eingezogen und „verwertet“, also zur Versteigerung freigegeben.

Bereits am Tag nach den Deportationen drangen Finanz- und Zollbeamte in die zurückgelassenen Wohnungen ein und begannen mit der Inventarisierung des Besitzes der Schleswig-Holsteiner Jüdinnen und Juden. Bis hin zu einzelnen Gabeln und Aschenbechern wurde alles minutiös aufgelistet und im Wert geschätzt. In der Folge wurde auch immer wieder Mobiliar und andere Bürogegenstände für die Ausstattung der Finanzämter und anderer Amtsstuben beschlagnahmt.

Zusätzlich sind einzelne Fälle von Korruption überliefert, denn die Finanz- und Zollbeamten wussten aufgrund ihrer Tätigkeit von Gelegenheiten, sich am Unglück der Verfolgten zu bereichern.

Auszug aus einem Protokoll eines Gerichtsvollziehers auf vergilbtem Papier
Schlusspunkt der Beraubung: Finanz- und Zollbeamte drangen in zurückgelassene Wohnungen ein, und Gerichtsvollzieher begannen mit der Inventarisierung des Besitzes - wie dieses Protokoll eines Gerichtsvollziehers zeigt.

Wie gestaltete sich die „Wiedergutmachung“ in der Nachkriegszeit?

Ab Oktober 1947 hatten die Betroffenen bzw. deren Angehörigen die Möglichkeit, Ansprüche auf enteignete Vermögenswerte anzumelden.

Ein Unrechtsbewusstsein bei den Verantwortlichen der Finanzverwaltung zeigte sich nach 1945 nicht. Vielmehr waren mitunter dieselben Beamten, die für die fiskalische Verfolgung im Nationalsozialismus zuständig waren, auch in die Rückerstattungsverfahren eingebunden.

Der Prozess der „Wiedergutmachung“ war auf Seiten der Finanzbehörden von einer generellen Abwehrhaltung und einer Grundhaltung aggressiver Skepsis gegenüber den Antragstellerinnen und -stellern geprägt. Weder für die Betroffenen noch die Behörden war der Prozess vollständig nachvollziehbar, und Zuständigkeitsprobleme sowie doppelt oder falsch gestellte Anträge häuften sich.

Rolle der Finanzbeamten

Es lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob die Finanz- und Zollbeamten aus einer dezidiert antisemitischen oder rassistischen Motivation heraus gehandelt hatten – das lässt sich aus dem hochgradig formalisierten, bürokratischen Schriftverkehr nicht schließen. Auf der anderen Seite lässt sich auch niemals auch nur der Anschein von Empathie aus den Akten herauslesen. Widerständiges Handeln einzelner Beamter gegen die menschenverachtenden Anordnungen ist aus der schleswig-holsteinischen Finanzbehörde nicht überliefert.

Letztendlich erscheinen die Verantwortlichen vor allem als opportunistische Karrieristen, die sich einredeten, lediglich nach Vorschrift zu handeln und sich keinerlei moralische Fragen stellen zu müssen. Die entindividualisierte bürokratische Praxis bot den Tätern Schutz vor persönlicher Verantwortung, den Opfern nahm sie ihre Menschenwürde.

Fazit und Ausblick

Die vorliegende Studie leistet mit ihren Erkenntnissen einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung noch vorhandener Lücken unserer Geschichte und schärft das Bewusstsein für begangenes Unrecht durch staatliche Institutionen.

Die Studienergebnisse machen deutlich: Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) wurden Jüdinnen und Juden, Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma mit staatlicher Legitimation systematisch beraubt.

Auch die Finanzbehörden in Schleswig-Holstein haben auf verschiedenen Ebenen etwa im Wege der Steuerpolitik oder durch den Entzug des Vermögens mitgewirkt. Selbst nach der NS-Zeit setzte sich das Unrecht in der wenig zufriedenstellenden Wiedergutmachungspolitik fort.

Die vorliegende Studie zeigt auch, wie sich damalige Beamte der Finanzbehörden in Schleswig-Holstein im Nationalsozialismus unstrittig an der Verdrängung von Minderheiten aus dem Wirtschaftsleben und ihrer finanziellen Vernichtung mitschuldig gemacht haben.

Besonders in einer Zeit, in der nur noch wenige Zeitzeuginnen und -zeugen vom Leid und Unrecht berichten können, ist diese Aufarbeitung wichtig.

Ministerin für Finanzen Dr. Silke Schneider

Die Ergebnisse der Studie mahnen das Verwaltungshandeln stets Verantwortung trägt. Erinnerung und Aufarbeitung sind unverzichtbare Voraussetzungen einer verantwortungsvollen Gegenwart und Zukunft. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung ist daher vorgesehen, die Erkenntnisse der Studie in die Aus- und Fortbildung zu implementieren. Möge diese Studie dazu beitragen, die Erinnerungskultur zu erhalten und unser demokratisches Selbstverständnis zu stärken.

Forschungsbericht: Finanzverwaltung im Nationalsozialismus

Barrierefreier Forschungsbericht: Finanzverwaltung im Nationalsozialismus

Broschüre zum Forschungsbericht "Finanzverwaltung im Nationalsozialismus"

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