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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Landtag: Corona-Sonderzahlung und Übernahme Tarifabschlüsse

Landtagsrede von Finanzministerin Monika Heinold zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen

Letzte Aktualisierung: 26.01.2022

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf über eine einmalige Sonderzahlung, und morgen – eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorausgesetzt – bereits die zweite. Herzlichen Dank an das Parlament, dass Sie das möglich machen, denn dadurch schaffen wir die Grundlage, dass die Corona-Prämie wie vorgesehen bis März 2022 ausgezahlt werden kann.

Die Landesregierung hat sich sehr frühzeitig mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften verständigt, die Eckpunkte des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 auf die Beamt:innen zu übertragen.

Im Rahmen unseres Reformpaketes 2019/2020 haben wir bereits mehrere Verbesserungen der Besoldungsstruktur beschlossen. Im Fokus stand eine strukturelle Erhöhung um insgesamt ein Prozent, zusätzlich zur Übertragung der jeweiligen Tarifabschlüsse. Nun liegt der neue Tarifabschluss vor. Hauptpunkt ist eine lineare Anpassung der Bezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022.

Gegenstand heute ist die Übertragung der vereinbarten einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro für die Tarifbeschäftigten und 650 Euro für die Auszubildenden. Es ist keine übliche Einmalzahlung, wie wir sie aus vorherigen Tarifabschlüssen kennen, sondern eine Corona-Sonderzahlung. Sie dient der Abmilderung zusätzlicher Belastungen für die Beschäftigten in der Corona-Krise. Sie ist einkommenssteuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie bis Ende März 2022 zur Auszahlung kommt. Dies erklärt den zeitlichen Druck.

Eine solche Sonderzahlung kann natürlich nur für die aktiv Beschäftigten ausgezahlt werden, anders als die lineare Anpassung um 2,8 Prozent, die wir gleichberechtigt auf die Besoldung und Versorgung übertragen.

Nun fordern die Interessenverbände eine zusätzliche Sonderzahlung auch für Pensionär:innen als Ausgleich für die Corona-Sonderzahlung. Diese Forderung ist nicht Teil unseres Gesetzentwurfes. Die Corona-Prämie wurde von den Gewerkschaften und Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft der Länder vor dem Hintergrund zusätzlicher Belastungen der aktiv Beschäftigten beschlossen. Ein zusätzlicher Ausgleich für Versorgungsempfänger:innen würde den Ursprungsgedanken der Corona-Prämie in Frage stellen und ist dementsprechend auch in keinem anderen Bundesland vorgesehen.

Ich hätte mir in den Tarifverhandlungen auch andere Lösungen vorstellen können. Aber Schleswig-Holstein ist Teil der Tarifgemeinschaft der Länder, deshalb gilt das Tarifergebnis für unsere Beschäftigten und wir wollen es, wie zugesagt, auch für die Beamt:innen übernehmen.

Was heißt das zusammenfassend für unsere Beamt:innen im Ergebnis für 2022?

Sie erhalten eine lineare Anpassung um 2,8 Prozent, 1300 Euro Sonderprämie für die aktiv Beschäftigten bzw. 650 Euro für die Anwärter:innen und eine weitere Anpassung von 0,6 Prozent für alle Beamt:innen ab Juni. Gut, dass wir diese 0,6 Prozent bereits als Teil unseres Reformpaketes 2019 beschlossen haben. Von dieser zusätzlichen Erhöhung profitieren auch die Versorgungsempfänger:innen. Somit werden die Besoldung und die Versorgungsbezüge im Jahr 2022 um insgesamt 3,4 Prozent steigen.

Ich bin überzeugt, dass wir damit trotz der Krise und den damit verbundenen Haushaltsbelastungen eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden haben.

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