Die Förderung von PV-Steckeranlagen geht in die nächste Runde. Damit regiert die Landesregierung auf die große Nachfrage nach Balkonkraftwerken in den ersten beiden Antragszeitfenstern.
Am 21. Juni öffnet ein zusätzliches Antragsfenster. Ab 17:00 Uhr haben Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner erneut die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen. Für das Antragsfenster sind diesmal 3.000 Anträge zugelassen, was die Gesamtanzahl aller bisher gestellten Anträge (2.101 Anträge) deutlich übersteigt.
Privater Klimaschutz auf dem eigenen Balkon
„Klimaschutz durch Sonnenstrom vom eigenen Balkon? Immer mehr Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben Lust da mitzumachen. Während der letzten beiden Förderzeiträume konnten bereits nach wenigen Stunden keine Anträge mehr gestellt werden. Das Interesse war und ist riesengroß. Die Sonne schreibt keine Rechnung. Erstmals startet das Antragsfenster am späten Nachmittag. Damit haben es auch Berufstätige leichter, am Förderprogramm teilzunehmen. Wie immer gilt: Schnell sein lohnt sich auch dieses Mal! Doch auch wer leer ausgehen sollte, hat bis 2026 noch zahlreiche Möglichkeiten von einer Förderung zu profitieren“, sagte Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt.
Mit dem Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger leisten wir Erntehilfe für Sonnenenergie
Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt
Das zusätzliche Antragszeitfenster öffnet am 21.06.2023 um 17:00 Uhr und wird spätestens um 20:00 Uhr oder nach 3.000 eingegangenen Anträgen geschlossen.
Die Beantragung der Förderung ist ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de) möglich. Bereits jetzt kann auf dieser Seite ein Servicekonto eingerichtet werden, wodurch sich bei der Antragstellung am 21. Juni 2023 Zeit einsparen lässt.
Pro Kalenderjahr gibt es vier feste Antragszeitfenster. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, ist keine Antragstellung in diesem Zeitfenster mehr möglich. Eine erneute Antragstellung kann dann nach erneuter Öffnung der Antragstellung im nächsten Förderzeitraum erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Förderung über mehrere Jahre ermöglicht wird.
Förderung klimafreundlicher Heizungssysteme
Im Zuge der gegenwärtigen Energiekrise liegt der Fokus des Programms auf der Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme. Aktuell werden folgende Technologien zusätzlich zur BAFA-Förderung gefördert:
Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro;
Photovoltaik-Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro.
Ab Sommer 2023 werden weitere Fördergegenstände in das Programm aufgenommen.
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