Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung und Landesamt für Umwelt nehmen Arbeit auf.
Letzte Aktualisierung: 03.01.2023
In Flintbek wurden heute die Amtsschilder des Landesamts für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) sowie des Landesamts für Umwelt (LfU) angebracht.
Mit Beginn des neuen Jahres tritt die Aufteilung der oberen Landesbehörde für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Kraft. Die Teilung war im Koalitionsvertrag im Zuge der Neuschaffung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) und der Umstrukturierung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) vereinbart worden.
Bereits im Dezember hatten die beiden Staatssekretärinnen Anne Benett-Sturies (MLLEV) und Katja Günther (MEKUN) alle notwendigen Formalitäten für die Aufteilung der oberen Landesbehörde auf den Weg gebracht.
In Flintbek äußerten sich Günther und Benett-Sturies heute sehr erfreut darüber, dass es gelungen sei, die beiden Ämter in enger Kooperation und unter Erhalt ihrer Effektivität in kurzer Zeit so aufzustellen, dass sie übergangslos ihren Aufgaben gerecht werden können.
Trotz der organisatorischen Ressorttrennung sollen die etablierten Arbeitskontakte zwischen den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt weiter bestehen bleiben. Das gilt für die Ministerien und das gilt auch für den nachgeordneten Bereich.
Die Aufteilung ist eine logische Folge der veränderten Ressortzuständigkeiten. Im Bereich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fischerei und Forst werden wir zukünftig stärker den Fokus auf unsere Kulturlandschaften und deren Erhalt legen.
Das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung gliedert sich in die fachspezifischen Abteilungen Landwirtschaft, Forst und Fischerei sowie Ländliche Entwicklung. Im Landesamt für Umwelt sind hingegen die Abteilungen Gewässer, Naturschutz, Geologie und Boden sowie Technischer Umweltschutz angesiedelt.
Beide Landesämter sind weiterhin über eine gemeinsame allgemeine Abteilung verbunden. Diese stellt beiden Häusern ein Justitiariat für fachliche Rechtsfragen zur Verfügung und kümmert sich um Angelegenheiten des Personals, der IT-Infrastruktur und der inneren Organisation. Darüber hinaus ist die allgemeine Abteilung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beider Landesämter verantwortlich.
Aufteilung der Außenstellen
Die 17 Außenstellen sind je nach Standort und Themenschwerpunkt von beiden Landesämtern oder nur einem Landesamt besetzt. Das MLLEV verfügt über insgesamt zwölf Außenstellen im Land, in den Geschäftsbereich des MEKUN fallen insgesamt elf Außenstellen.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: