"Unser neues Regelwerk für digitale Behördengänge, offene Datensysteme und den sinnvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz hätte bundesweiten Vorbildcharakter", sagte Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht in Kiel. "Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz können wir einen Quantensprung für die moderne Verwaltung schaffen und Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion etablieren."
Behördengänge online erledigen
Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen – mit dem neuen Digitalisierungsgesetz soll dies künftig alles auch von der heimischen Couch möglich sein. Es sieht vor, künftig alle Verwaltungsleistungen standardmäßig auch online anzubieten, mit möglichst geringer Doppeleingabe von Antragsdaten und besonderer Rücksicht auf Datenschutz und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Schon heute können die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner rund 100 Dienstleistungen digital erledigen. "Mit dem neuen Gesetz lösen wir die Bremsen, damit der Onlinezugang noch schneller etabliert werden kann", sagte Albrecht.
Darüber hinaus regelt das Gesetz die Veröffentlichung von Informationen der Landesverwaltung im Open-Data-Portal. Damit sollen etwa andere Behörden, aber auch Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger freien Zugang zu Daten bekommen, um damit beispielsweise Apps zu entwickeln. "Wir geben der Verwaltung einen klaren Rechtsrahmen zur Veröffentlichung von Daten und befördern damit den Ansatz transparenten, datengetriebenen Verwaltungs- und Regierungshandelns", sagte Albrecht. Derzeit enthält das Open-Data-Portal bereits rund 18.800 Datensätze von 21 Behörden, 10 Kommunen und Städten sowie 15 sonstigen öffentlichen Institutionen.
Außerdem regelt das Gesetzes den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Die Möglichkeiten sind enorm: Künftig könnten Künstliche Intelligenzen die Beschäftigten der Verwaltung unterstützen, den Verkehr regeln oder vollautomatisiert Steuerbescheide erstellen. Gleichzeitig müsse immer gewährleistet bleiben, dass Menschen die Kontrolle und Verantwortung über alle Prozesse behielten und Verbraucher- und Datenschutz eingehalten würden, betonte der Minister. "Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung werden ständig neue Technologien und moderne Anwendungen eingesetzt. Das Digitalisierungsgesetz ermöglicht dies und setzt auch Grenzen fest."
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