Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Digitalisierung mit Vorbild-Charakter

Wenige Tage vor den abschließenden Beratungen im Landtag hat Minister Jan Philipp Albrecht für das neue Digitalisierungsgesetz geworben.

Letzte Aktualisierung: 21.02.2022

Update vom 23.02.2022: Der Landtag hat das Digitalisierungsgesetz für Schleswig-Holstein am 23. Februar 2022 beschlossen.

Minister Jan Philipp Albrecht steht an einem Rednerpult. Neben ihm sind die Flaggen von Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein aufgestellt.
In Kiel warb Minister Jan Philipp Albrecht für das neue Digitalisierungsgesetz.

"Unser neues Regelwerk für digitale Behördengänge, offene Datensysteme und den sinnvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz hätte bundesweiten Vorbildcharakter", sagte Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht in Kiel. "Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz können wir einen Quantensprung für die moderne Verwaltung schaffen und Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion etablieren."

Behördengänge online erledigen 

Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen – mit dem neuen Digitalisierungsgesetz soll dies künftig alles auch von der heimischen Couch möglich sein. Es sieht vor, künftig alle Verwaltungsleistungen standardmäßig auch online anzubieten, mit möglichst geringer Doppeleingabe von Antragsdaten und besonderer Rücksicht auf Datenschutz und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Schon heute können die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner rund 100 Dienstleistungen digital erledigen. "Mit dem neuen Gesetz lösen wir die Bremsen, damit der Onlinezugang noch schneller etabliert werden kann", sagte Albrecht.

Ein Personalausweis liegt auf einer Tastatur.
In Schleswig-Holstein sind bislang rund 100 Verwaltungsleistungen online zugänglich.

Mehr Innovation durch offene Daten

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Veröffentlichung von Informationen der Landesverwaltung im Open-Data-Portal. Damit sollen etwa andere Behörden, aber auch Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger freien Zugang zu Daten bekommen, um damit beispielsweise Apps zu entwickeln. "Wir geben der Verwaltung einen klaren Rechtsrahmen zur Veröffentlichung von Daten und befördern damit den Ansatz transparenten, datengetriebenen Verwaltungs- und Regierungshandelns", sagte Albrecht. Derzeit enthält das Open-Data-Portal bereits rund 18.800 Datensätze von 21 Behörden, 10 Kommunen und Städten sowie 15 sonstigen öffentlichen Institutionen.

Weitere Informationen zum Open-Data-Portal

Gesetzlicher Rahmen für Künstliche Intelligenz

Außerdem regelt das Gesetzes den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Die Möglichkeiten sind enorm: Künftig könnten Künstliche Intelligenzen die Beschäftigten der Verwaltung unterstützen, den Verkehr regeln oder vollautomatisiert Steuerbescheide erstellen. Gleichzeitig müsse immer gewährleistet bleiben, dass Menschen die Kontrolle und Verantwortung über alle Prozesse behielten und Verbraucher- und Datenschutz eingehalten würden, betonte der Minister. "Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung werden ständig neue Technologien und moderne Anwendungen eingesetzt. Das Digitalisierungsgesetz ermöglicht dies und setzt auch Grenzen fest."

Weitere Informationen zu KI in Schleswig-Holstein

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur