Den Weg mithilfe eines Navigationssystems finden, Informationen im Internet suchen oder Produkte im Onlineshop (ver)kaufen: Viele Bürger und Unternehmen nutzen inzwischen ganz selbstverständlich diverse Internetdienste. Auch die öffentliche Verwaltung setzt sich mit den Herausforderungen der digitalen Welt verstärkt auseinander. Schon jetzt können die Bürger einige Behördengänge bequem von zuhause erledigen, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde beantragen oder ihren Hund an- und abmelden. Ab Ende 2022 sollen alle Dienstleistungen der Verwaltung auch digital möglich sein. Das Kabinett hat dafür nun die Eckpunkte zum neuen Digitalisierungsgesetz beschlossen.
Rechtliche Voraussetzung schaffen
"Dieses Gesetz sichert die digitale Zukunft", sagte Digitalisierungsminister Jan-Philipp Albrecht nach der Kabinettssitzung. "Das Digitalisierungsgesetz soll den rechtlichen Rahmen schaffen, damit langfristig alle Verwaltungsleistungen und Informationen elektronisch zur Verfügung stehen". Unter anderem sollen die gesetzlichen Grundlagen für ein Bürger-Servicekonto geschaffen werden, welches als Schnittstelle für die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden dienen soll.
Digitalisierung bedeutet, dass wir unsere Art zu leben, zu wirtschaften und den Staat zu verwalten radikal hinterfragen.
Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht
"Schleswig-Holstein soll zu einer digitalen Vorzeigeregion werden. Unter Digitalisierung verstehen wir dabei viel mehr als Nullen, Einsen, CPUs und Facebook. Digitalisierung bedeutet, dass wir unsere Art zu leben, zu wirtschaften und den Staat zu verwalten radikal hinterfragen", erklärte Albrecht. Mit dem Gesetz sollen die digitalen Angebote für Bürger und Unternehmen weiter ausgebaut werden.
Zusätzlich soll durch die stärkere Nutzung von Open-Data-Portalen das Handeln der Regierung transparenter werden und dazu beitragen, den Dialog zwischen Politik und Bürgern zu vertiefen.
Drei zentrale Eckpunkte
Eines der zentralen Ziele des Digitalisierungsgesetzes ist es, alle Verwaltungsleistungen standardmäßig auch digital anzubieten. Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen: Ende 2022 sollen alle Bürger und Unternehmen ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können, ganz unabhängig von Öffnungszeiten.
Zukünftig sollen grundsätzlich alle Informationen der öffentlichen Verwaltung über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen auch Unternehmen, Vereine und Privatpersonen die Möglichkeit erhalten, ihre Datenbestände über das Open-Data-Portal verfügbar zu machen.
Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung sollen neue Technologien und moderne Anwendungen eingesetzt werden. Das Digitalisierungsgesetz legt dafür die Bedingungen und Grenzen fest. Ob Assistenzsysteme, vollautomatisierte Verfahren oder selbstlernende Algorithmen – immer muss die Kontrolle und Verantwortung durch den Menschen vollständig erhalten bleiben und die Belange des Verbraucher- und Datenschutzes eingehalten werden.
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