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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Luft in Kiel verbessern

Umweltminister Albrecht hat den Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel vorgestellt. Er sieht die Chance, ein Fahrverbot für Diesel-PKW ab 2021 abzuwenden.

Letzte Aktualisierung: 28.05.2019

Eine Metallröhre auf einem Kasten. Im Hintergrund ist eine Straße mit vielen Autos zu sehen.
Der Luftreinhalteplan soll für bessere Luft am Theodor-Heuss-Ring sorgen.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat den Entwurf des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Kiel vorgestellt und dessen öffentliche Auslegung zum 31. Mai angekündigt. Der Plan sieht eine Reihe von Vorhaben vor, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring künftig nicht mehr zu überschreiten. Ein Fahrverbot für bestimmte Diesel-PKW könnte dort vermieden werden, wenn die Stadt neben den bereits diskutierten Vorschlägen, die nur teilweise zur Luftreinhaltung geeignet sind, zusätzliche Mittel wie zum Beispiel wirksame Absauganlagen bis September 2020 einsetzt.

Aufgrund von Umleitungen und Baustellen wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert im Jahresmittel für 2020 voraussichtlich eingehalten. Sollte die Stadt Kiel 2021 die zusätzlichen Vorhaben nicht umsetzen können oder die Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring sich im Jahr 2020 nicht verbessern, wäre ein Fahrverbot für bestimmte ältere Diesel-Fahrzeuge jedoch zum 1. Januar 2021 notwendig.

"Niemand will Fahrverbote"

"Die Luft ist schlecht und die Situation ist ernst am Theodor-Heuss-Ring", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht. "Die Anwohnerinnen und Anwohner haben ein Recht auf Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid. Dies ist ohne eine Reduzierung der Verkehrszahlen nicht zu erreichen." Der Minister wies darauf hin, dass zunächst keine Sperrung für Diesel-PKW der Euro-Stufen 1 bis 5 festgelegt werden muss. In gutem Zusammenwirken zwischen Ministerium und Stadt sei es gelungen, mit den im Plan vorgeschlagenen Vorhaben eine realistische Perspektive für saubere Luft in Kiel zu schaffen: "Niemand will Fahrverbote. Und Kiel hat tatsächlich eine Chance, ohne diese auszukommen", sagte Albrecht. "Die Landesregierung steht weiterhin dafür ein, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen zu erarbeiten, um auf anderen Wegen als durch Diesel-Fahrverbote eine Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte zu erreichen." Die Bundesregierung müsse endlich der Aufforderung des Bundesrates nachkommen, für die Hersteller von Diesel-PKW für die Kosten von Nachrüstungen in die Pflicht zu nehmen. Es sei ein Unding, dass die Bundesregierung beim Thema Diesel-Nachrüstungen nicht vorankomme, kritisierte Albrecht. Sauberere Luft für alle sei am ehesten dadurch zu erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen.

Für die einzelnen Jahre stellt sich die Situation laut Luftreinhalteplan wie folgt dar:

2019

Der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid beträgt laut Bundes-Immissionsschutzgesetz 40 µg/m³ im Jahresmittel. Die Messstation am Theodor-Heuss-Ring ist die einzige Messstation – im Kieler Stadtgebiet und landesweit – an der dieser Messwert im Jahr 2018 mit 60 µg/m³ überschritten wurde. Weitere Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt. Die Erörterung von Mitteln zur Verbesserung der Luftqualität im Luftreinhalteplan bezieht sich daher ausschließlich auf Stickstoffdioxid. Die diesbezügliche Luftbelastung am Theodor-Heuss-Ring zeigt im Zeitraum Januar bis April des Jahres 2019 im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt niedrigere Werte. Für das Jahresmittel 2019 wird bislang ein Wert von 51,9 µg/m³ prognostiziert. Durch eine Verflüssigung des Verkehrs (zusätzliche Sperrung der Abfahrt zum Waldwiesenkreisel sowie Sperrung der rechten Fahrspur in Richtung Westen für Diesel-Kfz) kann die Stickstoffdioxid-Belastung deutlich abgesenkt werden. Ob dabei der zulässige Grenzwert im Jahresmittel eingehalten werden kann, ist offen.  

2020

Im Sommerhalbjahr 2020 plant die Stadt Kiel Instandsetzungsarbeiten am Barkauer- und am Waldwiesenkreuz. Während dieser Zeit steht auf dem Theodor-Heuss-Ring in Fahrtrichtung Westen zwischen Barkauer Kreuz und Waldwiesenkreisel nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. Auch der Überflieger von der B404 zum Theodor-Heuss-Ring wird gesperrt werden. Dadurch wird die Kapazität der Straße deutlich reduziert. Das Verkehrsmodell der Stadt Kiel prognostiziert für diesen Fall, dass die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Richtung Westen von 44.430 auf 20.390 Autos sinkt. Geplant ist, den Verkehr überwiegend auf die Fahrspur unmittelbar am Mittelstreifen zu führen. Würden die Bauarbeiten das gesamte Jahr 2020 andauern, würde die Belastung im Jahresmittel auf 34,3 µg/m³ sinken. Da jedoch nicht von einer ganzjährigen Bauphase auszugehen ist, sind voraussichtlich weitere Schritte notwendig, um den Grenzwert einzuhalten. Neben der Verflüssigung des Verkehrs bedeutet dies konkret eine Sperrung der Abfahrt vom Theodor-Heuss-Ring zum Waldwiesenkreisel in Richtung Westen und der Zufahrt von der Ratzeburger Straße. Wenn alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden und die Auswirkungen der Baustellensituation wie erwartet eintritt, erscheint die Einhaltung der Grenzwerte für das Jahr 2020 sehr wahrscheinlich. Eine zeitnahe Evaluation soll ein nachsteuern ermöglichen.

2021

Nach dem Wegfall der Baustelle wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring im Jahr 2021 nicht eingehalten werden können. Grundsätzlich wird es daher notwendig sein, die Verkehrsverflüssigung aufrecht zu erhalten und die Sperrung der Abfahrt vom Theodor-Heuss-Ring zum Waldwiesenkreisel in Richtung Westen und der Zufahrt von der Ratzeburger Straße beizubehalten. Darüber hinaus müssen weitere Mittel ergriffen werden, deren Wirksamkeit und Realisierbarkeit zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist. Dies können auf Freiwilligkeit basierende Verkehrslenkungen oder auch die Installation von Absauganlagen sein. Falls die hierfür erforderlichen Nachweise und Prognosen bis zum September des Jahres 2020 nicht vorliegen und die kurzfristige Realisierbarkeit nicht nachgewiesen werden kann, ist ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der EURO Stufen 1 bis 5 in Fahrtrichtung Westen zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel spätestens zum 1. Januar 2021 umzusetzen.

Hintergrund:

Laut Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans zuständig. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der dauerhaften Überschreitung der in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Die fachliche Bewertung und lufthygienische Überwachung erfolgen durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und das Ministerium. Für straßenverkehrliche und -bauliche Vorhaben ist der Landeshauptstadt Kiel zuständig. Dazu zählen beispielsweise das Aufstellen von Straßenverkehrsschildern, die Koordinierung von Ampelschaltungen oder die Streckenführung.

Bei der Aufstellung beziehungsweise Änderung eines Luftreinhalteplans wird die Öffentlichkeit von der zuständigen Behörde (MELUND) beteiligt. Der Luftreinhalteplan wird einen Monat lang ausgelegt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist kann gegenüber dem Umweltministerium dann Stellung genommen werden. Diese Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Anschließend wird die Landeshauptstadt Kiel nach ihrem verkehrsbehördlichen Einvernehmen gefragt – erst nach dieser Erteilung kann der Luftreinhalteplan in Kraft treten.

Der Plan ist im Internet unter: http://www.luft.schleswig-holstein.de abrufbar und kann zudem vor Ort eingesehen werden:

  • Im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss, im Vorraum des Zimmers 426b (Plankammer). Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
  • Im Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, im Foyer (montags bis freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr).

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