Pfahlbauten, Strandsegeln und Wattwanderungen: Mit seinem zwölf Kilometer langen Sandstrand ist St. Peter-Ording für viele Touristen eines der attraktivsten Reiseziele Schleswig-Holsteins. Als Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und des UNESCO-Weltnaturerbes wird der Strand allerdings auch ganz besonders geschützt. Seit 1999 regelt ein Vertrag, wie wirtschaftliche Nutzung und Naturschutz in Einklang zu bringen sind.
Dieses Regelwerk wurde damals für 20 Jahre beschlossen. Nun haben Umweltminister Jan Philipp Albrecht und St. Peter-Ordings Bürgermeister Rainer Balsmeier den Vertrag in Kiel erneuert. Er nimmt die bestehenden Regelungen auf und reagiert auf aktuelle Entwicklungen.
Vorzeigegemeinde für Natur und Tourismus
"St. Peter-Ording hat sich zu einer Vorzeigegemeinde des Nationalparks entwickelt", sagte Albrecht zur Vertragsunterzeichnung. Die Gemeindevertreter und ihre Bürger wüssten, dass der Tourismus vom Nationalpark und seiner Auszeichnung als Weltnaturerbe profitiere. Umgekehrt nütze es auch der Natur, dass sich die Gemeinde zur nachhaltigen Entwicklung des Tourismus bekenne. "Das wollen wir auch weiterhin möglich machen“, betonte der Umweltminister.
"Seit langem hat sich zwischen der Gemeinde und der Nationalparkverwaltung ein konstruktives Miteinander entwickelt", ergänzte Balsmeier. Der neue Vertrag schaffe die nötige Planungssicherheit, um die Strände weiterhin attraktiv zu gestalten und zu nutzen. "Der Tourismusstandort St. Peter-Ording wird damit nachhaltig zukunftssicher."
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Rechte und Pflichten des Vertrags
Nach wir vor dürfen Besucher tagsüber am Strand in Ording und in Böhl parken. Von den dafür erhobenen Gebühren fließt ein Fünftel in lokale Naturschutzprojekte und Informationsangebote für Touristen. In speziell dafür ausgewiesenen Gebieten bleiben auch Reiten, Strandsegeln, Kite-Buggy-Fahren sowie Wind- und Kitesurfen erlaubt. Hunde dürfen in zwei separaten Auslaufgebieten von der Leine gelassen werden.
Auf der anderen Seite verpflichtet sich St. Peter-Ording, die natürliche Dynamik der Dünen zu fördern sowie das dortige Betretungsverbot und den generellen Leinenzwang zu überwachen. Auch Dünen und Brutgebiete müssen weiterhin abgesperrt werden, wenn dies für den Schutz der Pflanzen und Vögel notwendig ist. Nach Absprache mit der Nationalparkverwaltung und der Schutzstation Wattenmeer werden hierzu flexible Schutzzonen errichtet.
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