"Das Dauergrünlandgesetz von 2013 hat sich bewährt", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht im Anschluss an die Sitzung des Landeskabinetts. Früher seien viele Grünflächen insbesondere an den Maisanbau verlorengegangen. Das auf fünf Jahre befristete Dauergrünlanderhaltungsgesetz solle daher nun weitergeführt werden, um weitere Verluste zu verhindern. Mit dem neuen Gesetzentwurf bleibe der Anteil von Dauergrünland auf einem hohen Niveau und der Erhalt werde vereinfacht. Zusammen mit den Änderungen im europäischen Prämienrecht schaffe das neue Gesetz eine dringend notwendige Kontinuität beim Umgang mit Dauergrünland, betonte der Minister.
Wichtige Schutzfunktion
Als Dauergrünland werden solche Flächen bezeichnet, auf denen seit mindestens fünf Jahren nur Gras oder Grünfutterpflanzen angebaut worden sind. In Schleswig-Holstein betrifft das etwa ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. "Dauergrünland hat extrem wichtige Funktionen: Es schützt Klima, Böden und Gewässer und ist Lebensraum für viele Arten. Wird es umgewandelt, geht dieser Schutz verloren", sagte Albrecht. Der neue Gesetzentwurf legt daher den Fokus auf ökologisch besonders wertvolle Gebiete, etwa Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moor- und Anmoorböden sowie durch Wassererosion gefährdete Gebiete. Neu hinzugekommen sind auch Flächen, die einer sehr hohen Winderosionsgefährdung unterliegen. Von den rund 330.500 Hektar Dauergrünland sollen mit dem neuen Gesetz rund 147.000 Hektar als besonders sensibel geschützt werden – davon 9.000 Hektar als von Winderosion gefährdeten Flächen.
Dauergrünland nimmt zu
"Durch die Umwandlung von Dauergrünland in Acker werden Treibhausgase vor allem auf Moorböden freigesetzt, Böden können erodieren, Arten verlieren Lebensräume, Gewässer und Grundwasser können mit Nitrat belastet werden", sagte Albrecht. Innerhalb der Schutzkulisse ist eine solche Umwandlung nahezu ausgeschlossen. "Nur in besonderen Härtefällen kann einer Befreiung zugestimmt werden", sagte der Minister. Seit 2010 sei mit den üblichen jährlichen Schwankungen langsam eine Zunahme des Anteils an Dauergrünland im Land zu beobachten. "Dieser Trend muss sich weiter fortsetzen. Nur so können wir die den natürlichen Charakter unseres Landes sowie die Biodiversität und Artenvielfalt auch für nachfolgende Generationen erhalten", sagte Albrecht.
Verschärfte EU-Regelungen
Bisher habe das Gesetz auch die aus ökologischer Sicht weniger wichtigen Dauergrünlandflächen betrachtet. Durch verschärfte EU-Regelungen, etwa einer sogenannten Pflugregelung im Prämienrecht, sei dies nun nicht mehr nötig. "Durch die neue Regelung nach
EU
-Prämienrecht kann jetzt über die Hälfte der Flächen aus dem besonderen Dauergrünlanderhaltungsgesetz entlassen werden", erklärte der Umweltminister.
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