Immunität gegen Schädlinge und höhere Ernteerträge – diese Vorteile verspricht gentechnisch verändertes Saatgut. Aber die gezielte Manipulation des Erbguts birgt auch Risiken: Immer wieder werden veränderte Pflanzen verboten, weil sie die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen. Seit 2005 untersucht die Landesregierung daher regelmäßig Saatgut auf eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) – nach einem bundesweit abgestimmten Konzept und rechtzeitig vor der Aussaat. Somit soll ein unwissentlicher Anbau mit gentechnisch verändertem Saatgut vermieden werden.
Im Rahmen seines Frühjahrsmonitorings hat das Landwirtschaftsministerium sechs Mais-Saatgutpartien auf gentechnische Verunreinigungen untersucht. Alle Ergebnisse waren negativ. Die regelmäßigen Untersuchungen konzentrieren sich auf die Pflanzensorten, die in Deutschland sowohl konventionell gezüchtet als auch genetisch verändert angebaut werden, also vor allem Mais und Raps.
Verantwortung liegt beim Hersteller
Für konventionelles oder Bio-Saatgut gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Bagatellschwellenwerte für GVO-Bestandteile. Die Saatzucht- oder Vertriebsfirmen sind dafür verantwortlich, dass konventionelles oder ökologisch erzeugtes Saatgut zu 100 Prozent gentechnikfrei ist.
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