Im Brennelemente-Zwischenlager Brokdorf (BZF) wurden im Rahmen von Änderungsmaßnahmen sieben Kernlochbohrungen (Durchmesser ca. 10 cm) durchgeführt, die abschließend nicht ordnungsgemäß mit Brandkissen abgedichtet wurden. Dadurch wurde die brandschutztechnische Trennung zwischen Brandbekämpfungsabschnitten aufgehoben. Die automatische Branddetektion stand jedoch jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Der provisorische Verschluss mittels Brandkissen wurde am 04.05.2026 hergestellt.
Die Betreiberin des BZF hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Aufsichtsbehörde gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat zur Ereignisbewertung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de und auf Instagram unter @mekun_SH